Gemäss Bundesgericht, welches eine Krankenkassenbeschwerde abgewiesen hat, besteht keine absolute Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten einer Spitalbehandlung. Solange die einzelnen medizinischen Massnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen würden, sei die Leistungspflicht der Krankenversicherung unbeschränkt. Ein 71-jähriger Mann war 2014 für eine Knieoperation in ein Spital eingetreten. Nach dem Eingriff erlitt er […]
Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Keine Obergrenze für die Kostenübernahme einer Spitalbehandlung