BV 75b Die mit der Volksabstimmung vom 11.03.2012 in die Verfassung aufgenommene Baubegrenzung von neuen Zweitwohnungen (BV 75b) gibt Grundeigentümern in betroffenen Gemeinden in aller Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Immobilienfirma aus dem Kanton Wallis, die als Grundeigentümerin von der Gemeinde infolge schweren Eingriffs in die Eigentumsfreiheit rund CHF 500‘000 […]
Keine Entschädigung wegen Baubegrenzung