SchKG 83 Abs. 3, SchKG 152 Abs. 2; VZG 93 Abs. 1 und 2 Die Aberkennungsklage nach SchKG 83 Abs. 3 (Forderung und / oder Pfandrecht am Grundstück) und die Feststellungsklage nach VZG 93 Abs. 2 (Pfandhaft an den Mietzinsen oder Pachtzinsen) gelten als voneinander unabhängige Klagen mit unterschiedlichen Streitgegenständen. Das Vorhandensein von Berührungspunkten zwischen […]
Grundpfandverwertung: Koordination von Aberkennung Forderung und / oder Pfandrecht sowie Mietzinssperre?
