ZGB 266h Wird über das Vermögen eines der solidarisch haftenden Mitmieter der Konkurs eröffnet, so kann der Vermieter nur dann eine Sicherheit nach OR 266h verlangen, wenn er nachweist, dass seine Mietzinsforderung konkret gefährdet ist. Eine angemessene Frist zur Sicherheitsleistung nach OR 266h ist eine solche von ein bis zwei Wochen, seltener von drei Wochen. […]
Konkurs eines Mitmieters und Sicherstellung