Keine nochmalige Überprüfung Zwei Anwohner beantragten im Zusammenhang mit dem geplanten Hochhausstandort im Luzerner Himmelrichquartier, es seien die Bestimmungen für die Nutzung des Gebiets nochmals durch das Kantonsgericht Luzern zu überprüfen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es ausreiche, wenn erst im Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren geprüft werde, ob sich ein konkretes Projekt gut in die […]
Hochhausstandort: Ausreichende Baunormen
