Bei Mietzinserhöhungen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über die Anfechtungsmöglichkeiten der Erhöhung zu informieren. Tut er dies nicht, ist die Mietzinserhöhung nichtig. Vermieter sollten daher Mietzinserhöhungen immer mit dem amtlichen Formular anzeigen, in welchem über die Formularpflicht informiert und die Möglichkeiten zur Anfechtung der Erhöhung aufgezeigt werden. Informiert ein Vermieter nicht über Einsprachemöglichkeiten, kann […]
Mietzinserhöhung: Immer mit amtlichem Formular