ZGB 518 / BGFA 12 lit. a Zuständigkeiten Es haben zu befinden: Zur Mandatsführung über die Qualität der Mandatsführung und über die Angemessenheit anwaltlicher Honorarforderungen (grundsätzlich) das Zivilgericht; zur Beachtung der Standesregeln bei grobem, schuldhaftem Fehlverhalten die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte; zur Frage der korrekten Erfüllung des Willensvollstreckermandats bzw. der vom Gesetz übertragenen Aufgaben im […]
Qualität der Mandatsführung, Angemessenheit des Anwaltshonorars, Zuständigkeiten und Belehrung des Berufskollegen
