OR 270 f.; SchKG 80; SchKG 82 Die Klage auf Herabsetzung des Mietzinses (OR 270 f.) führt zu einem Gestaltungsurteil oder einem Vergleich. Die Wirkung des Gestaltungsurteils beschränkt sich auf die Festlegung der Höhe des geschuldeten Mietzinses. In diesem Sinne ergänzt es die bis dahin gültige Vereinbarung der Parteien. Es stellt somit keinen definitiven Rechtsöffnungstitel […]
Vollstreckbarkeit von Ansprüchen aus einer Mietzinsherabsetzung