StGB 186 Zog der Mieter ohne Schlüsselrückgabe und ohne vollständige Räumung aus dem Mietobjekt aus, ist eine Wohnungsabgabe nicht erfolgt und der Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er in die Räume eindringt. Urteil Bundesgericht vom 11.10.2019 (6B_901/2019) Weiterführende Informationen Mieterausweisung: Strafantrag infolge Hausfriedensbruchs kein Räumungsmittel Wohnungsabgabe Mietwohnungsabgabe Hausfriedensbruch Art. 186 StGB Wer gegen den Willen des […]
Mieterauszug ohne Schlüsselrückgabe und ohne vollständige Räumung: Vermietereindringen ist Hausfriedensbruch