Änderung eines Arbeitsvertrages
Grundsatz Der Inhalt eines Arbeitsvertrages kann grundsätzlich nicht einseitig verändert werden. Änderungsfälle Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Änderungsfälle denkbar: Funktionen-Änderung Lohnreduktion Arbeitsort Arbeitszeit Fringe... weiterlesen