SCHLECHTWETTERENTSCHÄDIGUNG (SWE)
Für die Schlechtwetterentschädigung gilt folgendes: Begriff Schlechtwetterentschädigung = Entschädigung bei vorübergehender oder vollständiger Einstellung der Arbeit infolge schlechte Wetters Gesetzliche Grundlage AVIG 42 Abgrenzungen Kurzarbeitsentschädigung... weiterlesen