LAWINFO

Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

QR Code

Auftrag

Der Auftrag ist der „subsidiäre Vertragstyp“ im Recht der gesetzlich geregelten Verträge.

Der Gesetzgeber blieb mit der Auffangklausel von OR 394 Abs. 2  unklar, ob er einen „Numerus clausus der Arbeitsleistungsverträge“ anstrebte oder nicht:

Für die Unterscheidung von Arbeitsverhältnissen schafft diese Rangordnungs-Unklarheit eine zusätzliche Schwierigkeit.

Für die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom Auftrag hat sich als entscheidendes Unterscheidungsmerkmal das sog. „Subordinationsverhältnis“ herausgebildet:

  • Rechtliche Unterordnung
    • in persönlicher Hinsicht
    • in zeitlicher Hinsicht und
    • in organisatorischer Hinsicht

Oft wird auch auf eine (schriftlich) vereinbarte Beendigungsmöglichkeit mitabgestellt, wenn das Subordinationsverhältnis unklar bleibt:

Liegt also kein Einzelarbeitsvertrag (EAV) vor, sondern ein Auftrag, kann der Beauftragte (bzw. Arbeitnehmer) seine Arbeit jederzeit und ohne Frist verlieren.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.