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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Steuern

Einleitung

Der Freelancer bzw. freie Mitarbeiter hat als Selbständigerwerbender alle steuerlichen Pflichten zu beachten, abhängig von der Rechtsform seines Auftretens und den Umsätzen und weiteren Kautelen:

Auch für den Freelancer (freier Mitarbeiter) gelten die Steuergrundlagen und die üblichen Steuerarten:

  • Direkte Steuern
    • Direkte Bundessteuer (DBSt)
    • Kantonale Steuern
    • Verrechnungssteuer
    • Normen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
    • Zinsbesteuerung
    • Stempelabgaben
    • Mehrwertsteuer (MWST)
  • Übrige Steuern
    • Biersteuer
    • Tabaksteuer
    • Besteuerung gebrannter Wasser (Alkoholsteuer)
    • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
    • Automobilsteuer
    • Mineralölsteuer
    • Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette)
    • Spielbankenabgabe
    • Zölle
    • CO2-Abgabe
  • Abgaben
    • Emissionsabgabe

Je nach Einsatz oder Funktion des Freelancers, hat er die eine andere Steuer resp. Abgabe zu beachten.

Nachfolgend soll nur bestimmte Steuern aus dem grossen Querschnitt-Thema angesprochen werden:

Literatur

  • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9. Aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018

Vorbehalt / Disclaimer

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