Temporärarbeitsverhältnis
Das Temporärarbeitsverhältnis basiert auf einem Mehrparteien-Rechtsverhältnis: Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitnehmer (schriftform- und konditionengebundener Arbeitsvertrag) Rechtsverhältnis (Verleihvertrag) zwischen Verleiher und Entleiher (Einsatzbetrieb) Kein Rechtsverhältnis, nur... weiterlesen