Anlagegrundsätze
1. Aufklärung Notwendigkeit, Inhalt und Umfang der Aufklärung hängen ab von der Art der Anlage, der Person des Anlegers und dem vereinbarten Pflichtenumfang. Bei der... weiterlesen
1. Aufklärung Notwendigkeit, Inhalt und Umfang der Aufklärung hängen ab von der Art der Anlage, der Person des Anlegers und dem vereinbarten Pflichtenumfang. Bei der... weiterlesen
Eine Pflicht kann bewusst verletzt werden bzw. wenn die nötige Sorgfalt ausser Acht gelassen wird. Nachfolgend sind ein paar typische Pflichtverletzungen aufgeführt: Interessenkonflikte Falsche/nicht-anlegergerechte Aufklärung... weiterlesen
Vertragsarten Andere Pflichten sind vom konkreten Vertrag abhängig. Es sind drei Arten von Verträgen zu unterscheiden: reine Beratungsverträge. spezifische Verwaltungsaufträge, bei denen der Verwalter „nur“... weiterlesen
Gewisse (ungeschriebene) Pflichten sind immer zu beachten, unabhängig davon, ob es sich um Vermögensverwaltungs-Vollmandat oder um reine Anlageberatung handelt. Es sind dies: eine individuelle, kundengerechte... weiterlesen
Hände weg… bei unaufgeforderten Anlageangeboten! wenn der Anbieter an exotischen Auslandadressen domiziliert ist! bei Renditeversprechen in zweistelliger Höhe! bei überaus günstigen Honoraren und Courtagen! wenn... weiterlesen
Machen Sie sich vor und nach dem Meeting mit dem Berater Gedanken zu folgenden Themen: vorher: Welche Ziele verfolge ich mit der Anlage? Sind die... weiterlesen
Jeder Mensch ist einzigartig – und doch lassen sich wiederholende Verhaltensmuster erkennen. Kriterien sind: Risikofreude Gewinnorientierung Gelassenheit Vorsicht. Der Risikofreudige Er tätigt spekulative Anlagen (bevorzugt... weiterlesen
Rubrum der Vertragsparteien (Auftraggeber [Anleger] und Auftragnehmer [Anlageberater]) Formulierung des Anlagezieles Depotstruktur (siehe Diversifikation vorn) vom Auftragnehmer einzuhaltende Richtlinien Negativumschreibung (ausgenommene Anlagearten, Länder, Währungen und... weiterlesen
Erkundigen Sie sich über die Person des Beraters Verlangen Sie Referenzen Lassen Sie sich nicht durch Herzeigedepots blenden Fordern Sie Vorlage eines Handelsregister-Auszugs und erkundigen... weiterlesen
Die „Reservationsvereinbarung“ (kurz ResVer) ist ein privat-schriftlicher, mangels öffentlicher Beurkundung nicht real durchsetzbarer Vorvertrag auf Abschluss eines Hauptvertrages für den Kauf eines Grundstückes, in der... weiterlesen
Selbstregulierung Die Selbstregulierung hat in der Finanzbranche eine grosse Bedeutung. Berufsverbände können flexibler und schneller auf die sich rasch verändernde Welt der Finanzdienstleistungen reagieren. Zudem... weiterlesen
Anlegerschutz: Präventionsaspekte » Anlegerrechte » Vertragsanforderungen » Welcher Anlagetyp sind Sie? » Grundsätzliche Überlegungen » Hände weg!... weiterlesen
Stockwerkeigentum: Miteigentum verbunden mit Sonderrecht Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist.... weiterlesen
Abtretungsvertrag Muster Abtretungsvertrag (PDF, 61 KB)... weiterlesen
Das genehmigte Spesenreglement ermöglicht es dem Arbeitgeber, anstelle des betraglichen Ausweises effektiver Spesen im Lohnausweis die genehmigten Pauschalspesen anzuführen. In den meisten Schweizer Kantonen wird... weiterlesen
Tipps für die die Immobilie abgebenden Eltern: Beachten Sie folgendes: Ist nur der eine Ehegatte Immobilienveräusserer, so sollten trotzdem beide Elternteile als Nutzniesser postuliert werden.... weiterlesen
Die Nutzniessung ist ideal für Immobilieneigentümer, die lebzeitig die Verantwortung als Immobilieneigentümer an einen Nachkommen abgeben wollen. die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen... weiterlesen
Steuern während der NN-Ausübung Direkte Bundessteuer Die Erträgnisse werden durch den Nutzniesser zu 100% als Einkommen besteuert. Einkommenssteuer Der Nutzniessungsertrag ist vom Nutzniesser zu 100%... weiterlesen
Die Ausübung der Nutzniessung kann – wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht geht – auf einen anderen übertragen werden; der nutzniessungsbelastete Eigentümer ist... weiterlesen
Der Nutzniesser trägt, und zwar im Verhältnis zur Dauer seiner Berechtigung die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Bewirtschaftung der Sache die Verzinsung der auf der Sache haftenden... weiterlesen