Grundlagen
Das schweizerische Recht kennt kein Sanierungsrecht stellt – abgesehen vom Konkursaufschub nach OR 725a den Unternehmen mit überlebensfähigen Betriebsteilen keine echten Alternativen zwischen Existenz und... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt kein Sanierungsrecht stellt – abgesehen vom Konkursaufschub nach OR 725a den Unternehmen mit überlebensfähigen Betriebsteilen keine echten Alternativen zwischen Existenz und... weiterlesen
Die Auffanggesellschaft, auch: Nachfolgegesellschaft ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel) übernimmt von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person) regelmässig den... weiterlesen
In der Schweiz Kein Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung vor Entstehung der Streitigkeit Zulässigkeit einer Schiedsgerichtsbarkeits-Klausel im Einzelarbeitsvertrag beurteilt sich nach den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO... weiterlesen
Gewisse Normen des Schweizer Arbeitsrechts beanspruchen einheitliche Geltung für das Schweizerische Territorium bzw. für die schweizerischen Gerichte und Behörden unabhängig vom anwendbaren ausländischen Vertragsstatut nach... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG bzw. Recht zu entscheiden. Ausländische Gerichte EU-intern: Klagen des AN am... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen
bei Wohnräumen maximal vier Jahre bei Geschäftsräumen maximal sechs Jahre entscheidet das Gericht über die Erstreckung, hat es eine bestimmte Dauer auszusprechen (vgl. BGE 4A_318/2008... weiterlesen
CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen
ARBEITNEHMER Wohnsitz im Ausland Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet in der Schweiz » Fallgruppe 4 arbeitet in der Schweiz und im Ausland » Fallgruppe 6... weiterlesen
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