Statutenänderung
Nach der Gründung können die Statuten grundsätzlich nur noch durch Mehrheitsbeschluss bzw. bei Erreichung eines gesetzlich (OR 704) und/oder statutarisch vorgesehenen höheren Stimmquorums an einer... weiterlesen
Nach der Gründung können die Statuten grundsätzlich nur noch durch Mehrheitsbeschluss bzw. bei Erreichung eines gesetzlich (OR 704) und/oder statutarisch vorgesehenen höheren Stimmquorums an einer... weiterlesen
Zu unterscheiden ist am Beispiel der AG: Absolut notwendiger Inhalt (Bestimmungen, die in den Statuten für eine Gründung enthalten sein müssen) Firma und Sitz der... weiterlesen
Die Statuten haben hauptsächlich eine Organisationsfunktion: Sie regeln die Ausgestaltung der Organisation und strukturieren für deren Dauer die rechtlichen Beziehungen unter den Gesellschaftern.... weiterlesen
Rechtsnatur Die Statuten wechseln vom Gesellschaftervertrag der Gründer (Gründerstatut mit Entstehungsfunktion) nach Gesellschaftsgründung zu einer autonomen Satzung (Organisationsfunktion). Form Für den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaften rechtsgemeinschaftlicher... weiterlesen
Mit einem Organisationsreglement erfüllt der Verwaltungsrat viele seiner organisatorischen Pflichten und begrenzt so seine Haftung. Weiterführende Informationen: » Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft » Haftung des Verwaltungsrates... weiterlesen
Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung Der VR und alle mit der Geschäftsführung betrauten Personen haften für den Schaden, der der Gesellschaft, den Aktionären und den Gesellschaftsgläubigern durch absichtliche... weiterlesen
Ein Organisationsreglement enthält folgende Punkte: Konstituierung Zusammenarbeit VR und GL Organisationsstruktur, von Vorteil mit Funtkionendiagramm Regelung der Berichterstattung Konstituierung des VR Sitzungen des VR Beschlussfähigkeit... weiterlesen
Der Aktionärbindungsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der angeschlossenen Aktionäre, sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte einheitlich zu verhalten: Begriff: Aktionärbindungsvertrag Rechtsnatur des Aktionärbindungsvertrags Vertragsparteien Form Funktion... weiterlesen
Der Aktionärbindungsvertrag ist das Instrument für die Koordination des Aktionärsverhaltens und damit für die nachhaltige Realisation der Eignerstrategie. Weiterführende Informationen: » Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG)... weiterlesen
Die Durchsetzung des Aktionärbindungsvertrages gibt insofern Probleme auf als Vertragsverletzungen erst im nachhinein bekannt werden und Realerfüllungsansprüche Dritten gegenüber nicht durchgesetzt werden können; es bleibt... weiterlesen
Als Inhalt des Aktionärbindungsvertrages sind denkbar: Präambel Stimmrechtsbindungen Unterwerfung unter die Weisungen einer bestimmten Person Willensbildungsprozess im Vorfeld von Wahlen und Beschlüssen der AG Anspruch... weiterlesen
Motive gibt es deren viele. Auszumachen sind 2 Hauptziele: 1. Einflussnahme auf die Willensbildung in der Aktiengesellschaft Schaffung einer Mehrheit oder einer Sperrminorität Einfluss für... weiterlesen
Für den Aktionärbindungsvertrag besteht kein Formzwang. Die Schriftform wird aus Beweisgründen und wegen des Schriftformerfordernisses für Schiedsklauseln gewählt. Noch besser ist es, eine Schriftformabrede als Gültigkeitserfordernis... weiterlesen
Ein Aktionärbindungsvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen (oft Aktionärskonsortium oder Syndikat bezeichnet) geschlossen, nämlich unter den Aktionären und der AG und/oder unter den Aktionären. Parteien... weiterlesen
Der Aktionärbindungsvertrag ist gesetzlich nicht geregelt und damit ein sog. Innominatskontrakt. Je nach Ausgestaltung muss unterschieden werden zwischen: Zweiseitiger Vertrag Vertrag mit gesellschaftsrechtlichem Charakter: Einfache... weiterlesen
Ein Aktionärbindungsvertrag (ABV) wird zwischen zwei oder mehreren Personen für die Koordination der Ausübung ihrer Aktionärsrechte bezüglich einer bestimmten Aktiengesellschaft (AG) geschlossen. Der Aktionärbindungsvertrag wird... weiterlesen
Ein professionell gestaltetes Organisationsreglement delegiert die Geschäftsführung vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung sorgt für Effizienz und Transparenz in der Organisation minimiert die Haftungsrisiken und ist... weiterlesen
DASSER FELIX, Forum shopping: Prozessplanung unter dem GestG, in: GAUCH PETER/THÜRER DANIEL, Zum Gerichtsstand in Zivilsachen, Zürich 2002 MEIER ISAAK/SOGO MIGUEL, Internationales Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht,... weiterlesen
Im internationalen Verhältnis kommt dem forum shopping, d.h. dem Versuch an einem für die Partei günstigen Orte einen Gerichtstand zu begründen, und dem so zu... weiterlesen
Begriff der Gerichtsstandsvereinbarung Die Gerichtsstandsvereinbarung ist eine vertragliche Absprache zwischen den Parteien, dass für die Streitigkeit aus einem bestimmten Verhältnis ein bestimmtes Gericht zuständig sein... weiterlesen