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Konkubinat

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Veränderte Verhältnisse

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Beiträge, Konkubinat, Kosten, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Veränderte Verhältnisse
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Veränderte Verhältnisse und unterlassene Dokumentierung der Berechnungsmethode. Dies ist meistens der Zündstoff für Konkubinatsstreitigkeiten.

Wie wurde die Alimentierung der Beiträge an die Lebenshaltungskosten festlegt und bemessen:

  • nach Verursacherprinzip?
  • nach Leistungsfähigkeit?
  • nach anderen Kriterien und wenn ja, nach welchen?

Erschwerend können sich auswirken:

  • Ein oder beide Partner befassten sich zu wenig mit der Festsetzung der Beitragspflicht
  • Ein weniger leistungsfähiger Partner passte sich dem Lebensstandard des leistungsfähigeren an, obwohl die Beitragsleistungen nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, sondern nach dem Verursacherprinzip bestimmt wurden
  • Veränderte Verhältnisse
    • Einkommensrückgang eines oder beider Partner
    • Arbeitslosigkeit eines Partners
    • Arbeitsunfähigkeit eines Partners
    • Berufsaufgabe eines Partners zur Kinderbetreuung
    • Änderung der Arbeits- und Haushalt-Pensen der einzelnen Partner ohne Einigung über die Änderung des finanziellen Beitrags
    • Zahlungsunfähigkeit eines Partners
  • Fehlende Bereitschaft des einen Partners, seine Beiträge den veränderten Verhältnissen des anderen Partners anzupassen
    • fehlende Kompromissbereitschaft lässt auf ein Partnerschaftsproblem schliessen, bei welchem der sich foutierende Partner
      • nichts mehr in die Beziehung investieren will bzw.
      • dadurch die Auflösung der Beziehung provozieren will bzw.
      • sich mental aus der Beziehung bereits verabschiedet hat.

In solchen Situationen leistet ein Budget wertvolle Dienste, auch zur Konsensfindung unter den Lebenspartnern.

Nur über das Zahlenmaterial und die einzelnen Einnahmen- und Ausgaben-Positionen lassen sich Lösungen finden (Beitragsherabsetzung, Beitragssistierung). – Das Aufkumulieren von Beitragsschulden und die damit einhergehende Gläubiger-/Schuldnerstellung der Partner ist für das Beziehungsverhältnis selten förderlich.

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