Werkvertrag

Minderungsrecht

Das Minderungsrecht bezieht sich auf das minder (weniger) erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Minderungsrecht   =         Recht des... weiterlesen

Werkvertrag

Wandelungsrecht

Das Wandelungsrecht bezieht sich auf das erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Wandelungsrecht   =         (Wahl-)Recht des Bestellers, die... weiterlesen

Werkvertrag

Besteller-Mängelrechte

Einleitung Der Besteller hat, sofern eine Mängelbehebung unterblieb, – unter Berücksichtigung des Mängelmasses (erhebliche oder minder erhebliche Werkmängel) – verschiedene Wahlrechte und Anspruch auf einen... weiterlesen

Werkvertrag

Freiwillige Mängelbehebung

Hat der Besteller das abgelieferte Werk geprüft und rechtzeitig die Mängel gerügt, hat der Unternehmer die Mängel zu beheben: Definition Mängelbehebung        ... weiterlesen

Werkvertrag

Keine Werkgenehmigung

Will der Besteller die Unternehmer-Mängelhaftung geltend machen kann, darf er das Werk nicht bereits genehmigt haben: Definition Keine Werkgenehmigung   =         Besteller... weiterlesen

Werkvertrag

Kein Besteller-Selbstverschulden

Damit der Besteller eine Unternehmer-Mängelhaftung geltend machen kann, sollte kein Selbstverschulden vorliegen: Definition Kein Besteller-Selbstverschulden   =         Mangel darf nicht von Besteller... weiterlesen

Werkvertrag

Werkmangel-Vorhandensein

Eine Mängelhaftung setzt das Vorhandensein eines Werkmangels voraus: Definition Werkmangel         =   Werkabweichung vom Vertrag, wobei dadurch dem Werk eine vereinbarte Eigenschaft... weiterlesen

Werkvertrag

Voraussetzungen

Einleitung Ein Werkmangel, für den der Unternehmer einzustehen hat (= Erfolgshaftung), setzt voraus: Werkmangel-Vorhandensein Kein Besteller-Selbstverschulden Keine Werkgenehmigung... weiterlesen

Werkvertrag

Mängelhaftungs-Regeln

Für die Beurteilung der anwendbaren Mängelhaftungsregeln ist eine individuelle Abklärung im konkreten Einzelfall unabdingbar: Gesetzliche Mängelhaftungsregel Mängelhaftungsregeln nach Werkvertragsrecht (OR 367 – OR 371) Vorrang... weiterlesen

Werkvertrag

Mängelhaftungs-Definition

Die Mängelhaftung ist – vergleichbar mit der kaufrechtlichen Gewährleistung für eine mängelfreie Kaufsache – das Einstehen müssen für ein mängelfreies Werk (= Erfolgshaftung). Daher wird... weiterlesen

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Mängelhaftung Unternehmer

Einleitung Die Mängelhaftung des Unternehmers orientiert sich an folgenden Voraussetzungen bzw. an nachgenannten Besteller-Mängelrechten: Mängelhaftungs-Definition Mängelhaftungs-Regeln Voraussetzungen Werkmangel-Vorhandensein Kein Besteller-Selbstverschulden Keine Werkgenehmigung Besteller-Mängelrechte Mängelbehebung Wandelungsrecht... weiterlesen

Werkvertrag

Rügepflicht

Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Besteller die Werkmängel beim Unternehmer zu rügen (Rügepflicht, eher Rügeobliegenheit): Grundlage OR 367 Mängelfeststellung / Rügepflicht Entdeckt der Besteller... weiterlesen

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Genehmigung

Die Werkgenehmigung Grundlage OR 367 OR 370 Abnahme- und Prüfpflicht Definition Genehmigung         =   Willenserklärung des Bestellers, dass das abgelieferte Werk akzeptiert... weiterlesen

Werkvertrag

Abnahme

Der Besteller hat das vom Unternehmer erstellte Werk abzunehmen und zu prüfen: Grundlage OR 367 Abnahme- und Prüfpflicht Definition In Gesetz, Lehre und Rechtsprechung werden... weiterlesen

Werkvertrag

Mitwirkungspflichten

Besteller und Unternehmer können eine Mitwirkung des Bestellers bei der Herstellung des Werkes vereinbaren: Grundlage Werkvertrag OR 363 SIA-Norm 118, Art. 99, 100 und 116... weiterlesen

Werkvertrag

Teuerungsausgleich (Art. 64 ff. SIA-Norm 118)

Im Gegensatz zum Werkvertragsrecht gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) regeln die SIA-Normen, insbesondere unter Art. 64 ff. SIA-Norm 118 teuerungsbedingte Unternehmer-Mehrkosten: Grundlagen Werkvertrag Vertragliche Übernahme der... weiterlesen