Kapitalverlust und Überschuldung
Den VR treffen für folgende Tatbestände Handlungspflichten: Kapitalverlust (vgl. OR 725 Abs. 1) Ausgangslage: Bilanzverlust = > 50 % des Totalbetrages von AK und gesetzlichen... weiterlesen
Den VR treffen für folgende Tatbestände Handlungspflichten: Kapitalverlust (vgl. OR 725 Abs. 1) Ausgangslage: Bilanzverlust = > 50 % des Totalbetrages von AK und gesetzlichen... weiterlesen
Einsichts- und Kontrollrechts-Grundsatz: Jeder Gesellschafter kann von den Geschäftsführern Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen (OR 802 Abs. 1) Verweigerungsrecht nur bei Gefahr der... weiterlesen
Der VR und die mit der Geschäftsführung beauftragten Personen haben gemäss OR 717 folgende Pflichten: Sorgfaltspflicht Sorgfaltspflichten im Einzelnen: Sorgfalt in der Mandatsannahme Kein Übernahmeverschulden... weiterlesen
Dem VR kommen folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben zu (OR 716a): Oberleitung Gesellschaft: Festlegung der Unternehmensstrategie Ziele und Prioritäten Mass der Gewinnstrebigkeit Risikomanagement (Risikoanalyse, Risikobewertung,... weiterlesen
Bei der Vertretung der AG sind folgende Aspekte unbedingt zu beachten: Innenverhältnis: Leitung der Gesellschaft Aussenverhältnis: Vertretungsberechtigung (vgl. OR 718) Durch jedes VR-Mitglied einzeln, sofern... weiterlesen
Die Aufgaben des Verwaltungsrats (VR) setzen sich wie folgt zusammen: » Geschäftsführung » Vertretung » Unübertragbare und unentziehbare Aufgaben Weiterführende Informationen KUNZ PETER V., Leitplanken... weiterlesen
Das Auskunfts- und Einsichtsrecht der VR-Mitglieder ist nicht nur ein Recht des betreffenden VR-Mitglieds, sondern auch seine Pflicht für seine Arbeit die notwendigen Informationen zu... weiterlesen
Für die Protokollführung gelten folgende Prinzipien: Protokollierungszwang Protokollführer: Primär: Sekretär des VR Sekundär: eine andere vom VR bestimmte Person Protokollierungsart: Vollprotokoll (Teilnehmer und Absenzmeldungen, Begrüssung,... weiterlesen
Für die VR-Beschlüsse gilt folgendes zu beachten: Kollegiumsvoraussetzung: VR-Beschlüsse setzen 2 oder mehrere VR-Mitglieder voraus Ein einziges VR-Mitglied trifft keinen Beschluss, sondern entscheidet Quorum: Entscheidungsmöglichkeiten:... weiterlesen
Für die Einberufung einer VR-Sitzung gelten folgende Grundsätze: Zuständigkeit für Einladung: Verwaltungsrats-Präsident bei Verhinderung des VR-Präsidents: VR-Präsident-Vize Form: formfrei Regelfall: schriftlich, mit vorausgehender Verfügbarkeitsabklärung Ausnahme-... weiterlesen
Die VR-Organisation orientiert sich an den Funktionen, am Entscheidungsablauf und an der Dokumentierung bzw. Protokollierung: » Einberufung » Beschlüsse » Protokoll » Einsichts- und Auskunftsrecht... weiterlesen
Für die Geschäftsführungs-Beschlüsse gilt folgendes zu beachten: Grundlagen Gesetz Statuten Präsenzquorum Änderung des Beschlussfassungsquorums zB Einstimmigkeit bei Beschlussfassung anstatt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen... weiterlesen
Folgende Organisations-Elemente sind auszumachen: Organisationsreglement Festlegung der Organisation: unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des VR. Organisation des VR: Sache des VR selbst Organisationsinstrument: Organisationsreglement Verwaltungsrats-Präsident Wahl-Gremium:... weiterlesen
Die Geschäftsführer haben folgende Pflichten: Persönliche Ausübungspflicht Die Geschäftsführer sind nicht nur berechtigt, sondern auch zur Kompetenzwahrnehmung verpflichtet. Ausnahmen Die Statuten können abweichende Regelungen vorsehen... weiterlesen
Der Verwaltungsrat ist das Exekutivorgan hat die Subsidiärkompetenz für alle Aufgaben, die nicht einem andern Organ (sprich: GV oder Revisionsstelle) zugewiesen werden, durch Gesetz Statuten.... weiterlesen
Die Geschäftsführer haben folgende Rechte: Vertretungsbefugnis Innenverhältnis Leitung der GmbH Aussenverhältnis Vertretungsmacht Vertretungsumfang Rechtshandlungen, die der Zweck der GmbH mit sich bringen kann Umfassende Vertretungsmacht... weiterlesen
Verwaltungsrats-Amtsdauer (VR-Amtsdauer) Folgendes ist zu beachten: Wählbarkeitsdauer 3 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs. 1) Zulässigkeit einer längeren Amtszeit, max. 6 Jahre Amtsdauer (OR 710 Abs.... weiterlesen
Kompetenzvermutung Allgemein Für alle Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Statuten nicht der Gesellschafterversammlung zugewiesen sind (vgl. OR 810 Abs. 1) Abgrenzung zur Gesellschafterversammlung Geschäftsführungskompetenzen =... weiterlesen
Die Entschädigung des VR-Mitglieds für seine Tätigkeit erfolgt entweder durch Bezahlung eines VR-Honorares oder durch Ausschüttung von Tantiemen. » Honorar » Gesetzesrevision zur VR-Entschädigung »... weiterlesen
Hat die GmbH mehrere Geschäftsführer, so hat sie einen Geschäftsführer mit dem Vorsitz zu betrauen (vgl. OR 809 Abs. 2): Gesetz Wahlkompetenz Gesellschafterversammlung Quorum: absolutes... weiterlesen