Ungültigkeitsklage
Gesetzliche Grundlage » ZGB 519-521: Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen Voraussetzungen Eine Verfügung von Todes wegen wird in folgenden Fällen auf Klage hin für... weiterlesen
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Abgrenzung zur sachenrechtlichen Vindikationsklage Die Erben erwerben kraft Universalsukzession auch allfällige Vindikationsansprüche gegenüber Dritten, die Sachen vorenthalten. Prozessmittel ist die Vindikationsklage. Bestreitet der Dritte nebst... weiterlesen
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Gesetzliche Grundlage » ZGB 635 f.: Haftung und Wirkung der Teilung Verfügungen über Erbteile vor dem Erbgang Gemäss ZGB 636 I sind Verträge, die ein... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 551 – 601: Die Wirkung des Erbganges Die Wirkungen des Erbganges betreffen folgende Punkte: » Erwerb von Erbschaft und Vermächtnis »... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 537 – 550: Die Eröffnung des Erbganges Ort der Eröffnung Der Erbgang, und zwar für die Gesamtheit des Vermögens, wird am... weiterlesen
Stockwerkeigentümer können auf Klage anderer Eigentümer nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sich die Kläger selber korrekt verhalten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur zur erbrechtlichen Herabsetzung ABT DANIEL / WEIBEL THOMAS, Praxiskommentar, Erbrecht, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung, Prozessführung, 4. Auflage, Basel 2019 BASILE GIOVANNA, Aktiv- und Passivlegitimation, Rechtsbegehren... weiterlesen
Muster Ausgleichungsanordnung Muster: Ausgleichungsanordnung (PDF, 44 KB) Muster: Ausgleichungsanordnung «Vorgehenswahlrecht» (PDF, 46 KB) Muster: Ausgleichungsanordnung «Vorgehenswahlrecht bei gemischter Schenkung» (PDF, 49 KB) Muster Ausgleichungsdispens Muster:... weiterlesen
Checkliste: Ausgleichungsanordnungen Der Erblasser hat die Möglichkeit mit Anordnungen oder mit Stillschweigen in die Ausgleichung einzugreifen: Positive Ausgleichungsanordnungen Wertmässige Anrechnung Erbvorbezug Mehrwert (Differenz zwischen Zuwendung... weiterlesen
Checkliste: Lidlohn Besonderer Art ist die sog. „umgekehrte Ausgleichungspflicht“ der Eltern (resp. Grosseltern) zugunsten ihrer mündigen Kinder und Grosskinder: der Lidlohn Zu beachten sind folgende... weiterlesen
Das Ausgleichungsrecht ist eine komplexe Materie, die beeinflusst wird von der Gesetzgebung (bruchstückehaft und nicht in logischer Disposition redigiertes Ausgleichungsrecht » ZGB 626 ff.) Situation... weiterlesen
Die Befreiung des Zuwendungsempfängers von der Ausgleichungspflicht findet ihre Schranken im Pflichtteilsrecht (ZGB 471). – Die Überschreitung der Verfügungsbefugnis muss von den Pflichtteilserben beanstandet werden... weiterlesen
Als Teil des Erbteilungsverfahrens kann die Ausgleichung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses eines auf die Ausgleichung beschränkten Verfahrens Gerichtsstand = letzter Wohnsitz des... weiterlesen
ZGB 630 regelt die Bereiche Wert und Bewertung Verwendung, Schaden und Früchte Art. 630 ZGB III. Ausgleichungswert 1 Die Ausgleichung erfolgt nach dem Werte der Zuwendungen... weiterlesen
Der ausgleichungspflichtige Erbe hat ein Wahlrecht (Gestaltungsrecht) für: Idealausgleichung (Idealkollation bzw. Wertausgleichung) Realausgleichung (Realkollation) Ausnahme: Anordnungen des Erblassers. Art. 628 ZGB C. Berechnungsart I. Einwerfung... weiterlesen
1. Arten der Ausgleichung Der ausgleichungspflichtige Erbe hat ein Wahlrecht (Gestaltungsrecht) für 1. Idealausgleichung (Idealkollation bzw. Wertausgleichung)2. Realausgleichung (Realkollation) » Ausgleichungs-Arten 2. Wert der Ausgleichung... weiterlesen
Unter Beachtung des Pflichtteilsrechts kann der Erblasser verfügen, ob und welche seine lebzeitigen Zuwendungen bei der Erbteilung ausgeglichen werden müssen. Die Anordnungs-Begriffe sind: Ausgleichungsanordnung Ausgleichungsbefreiung... weiterlesen
Gelegenheitsgeschenke sind aufgrund von ZGB 632 von der Ausgleichungspflicht befreit. » Weitere Informationen zu Schenkungen: Gefälligkeiten Definition Als nicht ausgleichungspflichtige „übliche Gelegenheitsgeschenke“ gelten: Gelegenheitsgeschenke nur... weiterlesen
Ausbildungs- und Erziehungs-Fälle (ZGB 631 Abs. 1) Erziehungs- und Ausbildungskosten sind (aufgrund der gesetzlichen Elternpflichten) aufgrund von ZGB 631 von der Ausgleichungspflicht befreit, sofern und... weiterlesen