Voraussetzungen einer Delegation der Geschäftsführung an Mitglieder des VR oder Dritte (Art. 716b OR):
- statutarische Ermächtigung des VR zur Delegation
- übertragbare Aufgaben des VR
- Organisationsreglement
- umschreibt Aufgaben des eingesetzten GF
- regelt Berichterstattung an VR
Der ordentlich delegierende Verwaltungsrat haftet danach für die gebotene Sorgfalt bei:
- Auswahl
- Instruktion
- Überwachung
des Delegierten.