Aktiengesellschaft

Protokoll

Die Abläufe der GV sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der Sekretär des VR... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Protokoll

Die Abläufe der Gesellschafterversammlung sind zu protokollieren, wobei sich die Form nach dem GV-Gegenstand richtet: Schriftform Zuständig: Protokollführer, in der Regel der oder die Geschäftsführer... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Leitung

Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 5 iVm OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Leitung

Leitung im weiteren Sinne Vorbereitung der Generalversammlung (vgl. OR 716a Abs. 1 Ziffer 6) Eingangskontrolle Feststellung der Anzahl der der teilnehmenden stimmberechtigten Aktionäre bzw. Vertreter... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Aktionärsvertretung

Nimmt der Aktionär an der GV nicht selber teil, kann er sich vertreten lassen: Individuelle Stimmrechtsvertretung (individueller Vertreter) Gesetzlicher Vertreter: Inhaber der elterlichen Gewalt, Beistand... weiterlesen

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Stellvertretung

Jeder Gesellschafter kann sich für die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Gesetzliche Grundlage OR 805 Abs. 5 Ziffer 8 OR 689 Abs. 2 Weiterführende... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Teilnehmer-Zulassungsprüfung

Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der Gesellschafterversammlungs-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung die Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. Gesellschafterversammlung-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Teilnehmer-Zulassungsprüfung

Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für die Feststellung der Stimmrechte die Berechnung und Ermittlung von Beschlussquorum Präsenzquorum vgl. GV-Beschlussfassung und Wahlen... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Traktandierung und Dokumentierung

Traktandierung Der die Gesellschafterversammlung Motivierende (Geschäftsführung, Revisionsstelle oder Liquidatoren; ferner Gesellschafter, die zusammen 10 % des Stammkapitals vertreten; OR 805 iVm OR 699 Abs. 3)... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Traktandierung und Dokumentierung

Traktandierung Der die GV Motivierende (VR, Aktionäre, die mind. 10 % des AK besitzen oder Aktien im Nennwert von mind. CHF 1 Mio. vertreten) bestimmen:... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Tagungsort und Daten

Tagungsort der Generalversammlung Für den Versammlungsort gelten zur Zeit folgende Prinzipien: Regelfall: Schweiz Ausnahme: Ausland (geplant » Aktienrechtsrevision) Voraussetzungen Statutarische Erlaubnis Zustimmung aller Aktionäre und /... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Daten

Sachbedingt sind mit der Gesellschafterversammlungs-Einberufung bekannt zu geben: Versammlungsort Versammlungsdatum Versammlungsbeginn Verhandlungsgegenstände (Traktanden) Anträge der Geschäftsführung oder der einberufenden Gesellschafter, Revisionsstelle oder Liquidatoren (vgl. OR... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Einberufungsadressaten

Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Generalversammlung (o. GV): Die Aktionäre Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige Teilnahme-Dispensation führt zur... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einberufungsadressaten

Bei den einzuberufenden Personen gilt: Ordentliche Gesellschafterversammlung (o. GV): Die Gesellschafter (Geschäftsführer so miterfasst) Die Revisionsstelle Ordentliche Revision Einladung zwingend Abwesenheit der Revisionsstelle ohne einstimmige... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einberufungsfrist und Einberufungsform

Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der Gesellschafterversammlungs-Einberufung gilt es folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung (vgl. OR 805 Abs. 3 Satz... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Einberufungsfrist und Einberufungsform

Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einberufungsrecht

Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung berechtigt sind: Geschäftsführung: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Revisionsstelle: vgl. OR 805 Abs. 1 Satz 1 Einladung der Revisionsstelle... weiterlesen

Aktiengesellschaft

Einberufungsrecht

Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind: Verwaltungsrat: Grundlagen Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1) Statuten VR-Einberufungs-Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Ausnahme anderslautende Statuten... weiterlesen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Arten

Das GmbH-Recht kennt folgende Arten von Gesellschafterversammlungen: Ordentliche Gesellschafterversammlung (kurz: o. GV) Abhaltung innert 6 Monaten seit Ende des Geschäftsjahres (OR 805 Abs. 2) OR... weiterlesen

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Arten

Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen