Änderung Bankengesetz (BankG): «too big to fail»
(Artikel zuletzt aktualisiert am 13.09.2012) Systemrelevante Banken werden stärker reguliert: Seit dem 1. März 2012 ist die Änderung des Bankengesetzes in Kraft. Das Parlament konnte... weiterlesen
(Artikel zuletzt aktualisiert am 13.09.2012) Systemrelevante Banken werden stärker reguliert: Seit dem 1. März 2012 ist die Änderung des Bankengesetzes in Kraft. Das Parlament konnte... weiterlesen
Inaktive Gesellschaften sind wegen ihrer Steuern und Betriebskosten trotz Revisionsstellen-opting-out für Eigner ohne künftigen Verwendungszweck oft unliebsame Vehikel, deren Entsorgung oft in einer der nachfolgend... weiterlesen
Der Mantelverkauf, die faktische oder stille Liquidation und die Liquidation gestützt auf Organisationsmängel sind Praxisrealität. Diese „Beerdigungsvarianten“ sind gangbare Wege mit Risiken. Wer die Risiken... weiterlesen
Tatbestand Dieser Tatbestand betrifft Fälle, wo eine aus Sicht des Verordnungsgebers nicht fortbestandswürdige Gesellschaft kumulativ keine Geschäftstätigkeit mehr hat und über keine verwertbaren Aktiven mehr... weiterlesen
Begriff „Organisationsmängel“ Als „Mängel in der Organisation einer juristischen Person“ gelten klassischerweise zB Fehlen der vorgeschriebenen Organe (Organverwaisung) Fehlen der Geschäftsleitung und/oder des Verwaltungsrates Fehlen... weiterlesen
Ausgangslage Wurde die inaktive Gesellschaft bis 1984 nicht zur Löschung angemeldet bzw. nach 1984 der Vollzug einer Löschungsanmeldung verweigert, besteht die Gesellschaft als sog. AG-Mantel... weiterlesen
Inaktive Gesellschaften gehen hervor aus: einer Gesellschaft mit abgebrochener formeller Liquidation eine Geschäftsaufgabe mit Ausverkauf ohne Löschung einer faktisch liquidierten Gesellschaft einer stille liquidierten Gesellschaft... weiterlesen
1. Obligationenrecht (OR) OR 181: Übernahme eines Vermögens oder eines Geschäftes OR 736 ff.: Auflösung der Aktiengesellschaft OR 742 ff.: Liquidationstätigkeit OR 821 ff.: Auflösung... weiterlesen
Massnahmen bei Arbeitnehmer-Todesfall 1. Todesfall am Arbeitsplatz Sofortmassnahmen Notarzt anfordern oder Sanität verständigen Tel. 144 Tel nach Pikettliste Bei Unfalltod Benachrichtigung des Sicherheitsbeauftragten Verständigung des... weiterlesen
Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass auch das öffentliche Personalrecht von den üblichen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrscht ist wie des gesetzmässigen Handelns des verhältnismässigen Handels des formalen... weiterlesen
Jedes öffentliche Dienstrecht verfügt über ein Rechtsschutzsystem. Den Parteien stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung, je nach Diensterlass und nach der gewählten Massnahme der Wahlbehörde: [sc... weiterlesen
Grundsätze Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse können aus einer Vielzahl von Gründen enden: Beendigungsarten Beendigungsgründe Der Staat hat sich als Arbeitgeber – unabhängig vom Beendigungsgrund – an öffentlich-rechtliche... weiterlesen
Die Verletzung der Dienst- und Treuepflichten kann Konsequenzen nach sich ziehen: Disziplinarische Verantwortlichkeit Disziplinartatbestand / Voraussetzungen Vorsätzliche Fahrlässige Verletzung von Dienst- und/oder Treuepflichten schuldhaftes und... weiterlesen
Das öffentliche-rechtliche Dienstverhältnis auferlegt den Dienstnehmern natürlich auch Pflichten: Dienstpflichten Pflichten gemäss Pflichtenheft der betreffenden Dienststelle Weisungs- bzw. Befolgungspflichten Sorgfaltspflicht Arbeitsleistung vollumfänglich für dienstliche Verrichtungen... weiterlesen
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis räumt den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst diverse Rechte und Ansprüche ein: Anspruch auf Lohn (früher „Besoldung“) Höhe des Lohns Einstufung nach Besoldungsskala... weiterlesen
Rechtsnatur des Begründungsaktes Der Begründungsakt gilt als mitwirkungsbedürftige Verfügung. [sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] Auswahlkriterien Der Wahlbehörde steht bei der Stellenbesetzung zu: Ermessen. Dieses Ermessen... weiterlesen
Rechtsnatur Das Dienstverhältnis zwischen Gemeinwesen ihren Arbeitnehmern ist öffentlich-rechtlicher Natur. Beamtenstatus Bei den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wird unterschieden in: Beamtenverhältnis: War früher exklusiv für die Ausübung... weiterlesen
Bund Bundespersonalgesetz BPG | epa-admin.ch [sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] Kantone AG Aargau, Gesetz über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz PersG) AR Appenzell Ausserrhoden, Personalrechtliche... weiterlesen
Die schriftliche Begründung der Kündigung im Arbeitsverhältnis ist eine Erklärung, weshalb eine Kündigung ausgesprochen wurde. Gesetzliche Grundlage » OR 335 Abs. 2 Art. 335 II.... weiterlesen
Öffentliches Personalrecht Das öffentliche Personalrecht regelt für Beamte und Angestellte öffentlicher Dienste das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis, namentlich: Begründung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses Ausgestaltung des öffentlichen Anstellungsverhältnisses Rechte... weiterlesen