Abgrenzungen
Abgrenzungen Vertragliche Haftung = Haftung nach der Sondernorm von OR 321e und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff. Ausservertragliche Haftung... weiterlesen
Abgrenzungen Vertragliche Haftung = Haftung nach der Sondernorm von OR 321e und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff. Ausservertragliche Haftung... weiterlesen
Gesetzesbestimmungen OR 321e OR 352, 352a und 353 SeeschiffahrtsG 71 Gesetzestexte zur Arbeitnehmerhaftung Art. 321e VI. Haftung des Arbeitnehmers 1 Der Arbeitnehmer ist für den... weiterlesen
Auch wenn der Lenker relativ lange auf den Entscheid warten muss, ob sein Führerausweis entzogen wird oder nicht, kann er nicht auf eine reduzierte Entzugsdauer... weiterlesen
Hier finden Arbeitgeber Muster für die Regelung von Arbeitsverhinderung und Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag sowie diverse Textvorlagen und Musterschreiben bezüglich Arbeitsverhinderung und Lohnfortzahlung. Arbeitsverhinderung und Lohnfortzahlung... weiterlesen
Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall etc. - wann besteht ein Lohnfortzahlungsanspruch? Wie lange dauert die Lohnfortzahlungspflicht? Und wie hoch fällt die Lohnfortzahlung aus? Detaillierte Informationen zu... weiterlesen
Checkliste: Abweichende Regelungen Checkliste Lohnfortzahlung: Abweichende Regelungen (PDF, 46 KB) Checkliste: Arbeitsverhinderung durch Pandemie Checkliste Arbeitsverhinderung: Pandemie (PDF, 69 KB) Checklisten: Übersicht zu den Absenzarten... weiterlesen
Das Lohnfortzahlungssystem unterscheidet sich je nachdem, ob ein Arbeitnehmer erkrankt ist oder einen Unfall hatte. Nachfolgend finden Sie zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zur Lohnfortzahlung... weiterlesen
(Artikel zuletzt aktualisiert am 24.06.2013) Das Parlament konnte sich in der Sommersession 2013 in der Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge nach langer Beratung einigen: Die... weiterlesen
Wer ist in der Schweiz steuerpflichtig? Nach dem Schweizer Steuersystem sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerrechtlicher Aufenthalt... weiterlesen
Inlandanleihen Schweizerischer Schuldner Als Beispiele von problembehafteten bzw. notleidenden Inlandanleihen schweizerische Schuldner sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) anzuführen: Ornapress AG Küderli & Co. Rheinthalische Gasgesellschaft... weiterlesen
Für Anleihen von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen gelten historisch bedingte Sonderregeln: Das Gesuch um Einberufung einer Gläubigerversammlung für Beschlüsse nach OR 1170 ist ans Schweizerische Bundesgericht... weiterlesen
Im Nachlassverfahren ist eine einheitliche Wahrung der Gläubigerrechte durch einen Vertreter nicht vorgesehen: Unter Vorbehalt der Vorschriften über die pfandversicherten Anleihen wird kein besonderer Beschluss... weiterlesen
Ziel Wahrung der Rechte der Anleihensgläubiger im Konkursverfahren über den Anleihensschuldner Anonymisierung der einzelnen Anleihensgläubiger. Einberufung Die Versammlung der Anleihensgläubiger wird von der Konkursverwaltung einberufen,... weiterlesen
Beschlüsse im Sinne von OR 1180 und 1181 können angefochten werden von jedem Anleihensgläubiger der Gemeinschaft, der nicht zugestimmt hat, innert 30 Tagen seit Kenntnis... weiterlesen
Es genügt das absolute Mehr der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für Beschlüsse, die weder in die Gläubigerrechte eingreifen noch den Gläubigern... weiterlesen
Es bedarf der Zustimmung von mehr als der Hälfte des im Umlauf befindlichen Kapitals für den Widerruf der einem Anleihensvertreter erteilten Vollmacht (OR 1180 Abs.... weiterlesen
Weiterzug Gegen den Beschluss der oberen kantonalen Nachlassbehörde (Genehmigung oder Verweigerung) ist das Rechtsmittel ans Schweizerische Bundesgericht zulässig. Vgl. OR 1178 i.V.m. SchKG 19. Widerruf... weiterlesen
Genehmigung ob. Nachlassbehörde Ziel Schutz der in der Gläubigerversammlung unterlegenen Gläubiger. Genehmigung Beschlüsse sind innerhalb eines Monats seit dem Zustandekommen zur Genehmigung vorzulegen: der oberen... weiterlesen
Ziel Gläubigerversammlung soll auf der Basis der Kenntnis von Status bzw. geprüfter Bilanz ihre Entscheide fällen können. Status und Bilanz Zur Auswahl als Informationsmittel stehen... weiterlesen
Ziele Gleichbehandlungsgebot. Zustimmung ungünstig behandelter Gläubiger Eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot ist nur möglich durch ausdrückliche Zustimmung der schlechter behandelten Gläubiger ist anfechtbar (BGE 62 III... weiterlesen