Beendigung
Das Wohnrecht geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. bei Tod des Wohnberechtigten bei Ablauf einer Befristung bei Bedingungseintritt im Falle einer Resolutivbedingung bei... weiterlesen
Das Wohnrecht geht unter durch entsprechende Vereinbarung mit dem Berechtigten. bei Tod des Wohnberechtigten bei Ablauf einer Befristung bei Bedingungseintritt im Falle einer Resolutivbedingung bei... weiterlesen
Kostentragungspflichtig sind bei einem ausschliesslichen Wohnrecht: der Berechtigte. bei einem Mitbenutzungsrecht: ausschliesslich der belastete Eigentümer. Die Pflichten des Wohnberechtigten sind eine schonende Rechtsausübung die Tragung... weiterlesen
Der Ausschluss des Wohnberechtigten und der damit einhergehende Verlust seiner Rechte ist umstritten. Ein Rechtsverlust droht bei widerrechtlichem Gebrauch1 Verursachung von Zusammenlebensproblemen durch den Wohnberechtigten,... weiterlesen
Der Wohnberechtigte darf von Anfang an oder nachträglich zu sich in die Wohnung aufnehmen: Familienangehörige Ehegatte/Verlobte/Lebenspartner(in), auch gleichgeschlechtlich Kinder Schwiegereltern Schwiegersöhne/Schwiegertöchter auch entfernte Verwandte Hausgenossen... weiterlesen
Bezieht sich das Wohnrecht nur auf einen Teil des Gebäudes, so kann von einem Mitbenutzungsrecht an beispielsweise folgenden Anlagen ausgegangen werden: Treppen Eingangshallen Waschraum Brunnen... weiterlesen
Der Wohnberechtigte hat den direkten und unselbständigen Besitz an der Wohnung ist in der Art der Ausübung seines Rechtes frei kann sein Recht – ohne... weiterlesen
Unentgeltliche Ausübung Die Ausübung des Wohnrechtes erfolgt – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – unentgeltlich, d.h. es ist kein monatlicher Zins zu bezahlen. Wohnberechtigte... weiterlesen
Die Einräumung des Wohnrechtes geschieht lebzeitig: durch Schenkung (Pflichtteile beachten) im Rahmen eines Abtretungsvertrages (gemischte Schenkung: 25 % als Erbvorbezug + 75 % entgeltlich wie... weiterlesen
Erfolgt die Einräumung eines Wohnrechtes lebzeitig, geschieht dies meistens bei der Abtretung des Grundstückes an einen Nachkommen (das Kind wird Grundeigentümer, die Eltern behalten sich... weiterlesen
Die Entstehung des Wohnrechts ist nicht besonders geregelt, weshalb sekundär die Regeln über die Nutzniessung Anwendung finden. Es gelten die Vorschriften über den Erwerb von... weiterlesen
zur Nutzniessung Die Nutzniessung kann im Gegensatz zum Wohnrecht auch bei juristischen Personen verabredet werden. darf nur das ganze Grundstück betreffen. verpflichtet den Berechtigten zur... weiterlesen
Die Parteien bestimmen den Umfang des Wohnrechtes (mit dinglicher Wirkung). Inhalt und Umfang des Wohnrechts sollen sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Berechtigten bemessen (vgl.... weiterlesen
Als Wohnrechts-Gegenstand kommen in Frage das ganze Gebäude oder die ganze Wohnung = ausschliessliches Wohnrecht bestimmte Teile eines Gebäudes („Winkel im Haus“) oder einer Wohnung... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen und Musterschreiben zum Thema Nutzniessung sowie Links zu Immobilien, Vermögen, Besitz und Eigentum. Die Nutzniessung (auch: Niessbrauch) gilt als dingliche Befugnis... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen, Muster und Checklisten zum Thema Wohnrecht. Das Wohnrecht gilt als dingliche Befugnis in einem Gebäude oder in einem Gebäudeteil Wohnung zu... weiterlesen
Hier können Sie den Inhalt dieser Website als PDF Broschüre downloaden: Immobilien Transaktionen (deutsch / PDF, 1100kb)... weiterlesen
Die mit der Revision ins USG neu eingefügten Artikel schaffen zwar klareres Recht, entbinden aber weder Immobilienkäufer noch -verkäufer von ihrer Obliegenheit, auf sorgfältige Regelungen... weiterlesen
Aus den vorstehenden Ausführungen erhellt, dass eine gewinnorientierte Immobilienanlage mit der genauen Objektprüfung (due diligence und Altlasten-Kontrolle) sowie mit der optimalen Halterstruktur (indirekter oder direkter... weiterlesen
Zur Steueroptimierung und zur Vermeidung unbeliebter Überraschungen empfiehlt es sich, die Auswahl des Rechtsträgers als Erwerber (natürliche oder juristische Person), der Kaufsgegenstand (z.B. Aktien einer... weiterlesen
Als nicht steuerübergreifende Fallstricke sind zu erwähnen: die sog. latenten Steuern die Besteuerung von aufeinanderfolgenden Rechtsgeschäften als Kettengeschäft die Zusammenrechnung von Land- und Bauten-Wert für... weiterlesen