Literatur
BARROT ALEX J, Die Abwerbung von Arbeitskräften, Diss. Bern 1973. BRÄNDLI THOMAS, Arbeitsvertrag und Nebenbeschäftigung, Diss. Zürich 2000. BRAND HEINER, Die Stellung der leitenden Angestellten... weiterlesen
BARROT ALEX J, Die Abwerbung von Arbeitskräften, Diss. Bern 1973. BRÄNDLI THOMAS, Arbeitsvertrag und Nebenbeschäftigung, Diss. Zürich 2000. BRAND HEINER, Die Stellung der leitenden Angestellten... weiterlesen
Musterklausel: Arbeitsvertrag für höheren leitenden Angestellten … Der Arbeitnehmer hat die Funktion eines CEO; er ist höherer leitender Angestellter im Sinne von Art. 3 lit.... weiterlesen
Höherer leitender Angestellter und Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit Einige Prinzipien und Grundsätze auf die Schnelle: Allgemein Ueberstunden = Ueberschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Ueberzeit =... weiterlesen
Arbeitgeber sollten im Kaderarbeitsvertrag eines hlA postulieren: Funktion unter Bezeichnung des neuen Arbeitnehmers als hlA Ausdrücklicher Hinweis, dass keine Arbeitszeit festgelegt werde und, dass der... weiterlesen
HlA haben einen Ueberstundenentschädigungsanspruch nur unter folgenden –Voraussetzungen: Vereinbarung einer festen Arbeitszeit Vereinbarung der Bezahlung von Ueberstunden Zusätzliche Aufgaben, die nicht zum Aufgabenbereich des hlA... weiterlesen
Mittels schriftlicher Vereinbarung, in der Regel enthalten im schriftlichen Arbeitsvertrag, kann auf die Abgeltung Ueberstunden- und Ueberzeit-Leistungen verzichtet werden: Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages (OR 321c... weiterlesen
Die Ueberstundenabgeltung muss nicht erfolgen, wenn für einen hlA kumulativ schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart ist: ausdrücklich keine Arbeitszeit festgelegt Einsatz der ganzen Arbeitskraft für den... weiterlesen
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b).Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sind die konkreten... weiterlesen
Überstunden und Überzeit im Allgemeinen Einleitend ist festzuhalten: Ueberstunden = Ueberschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Ueberzeit = Ueberschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit Verpflichtung zur Leistung von... weiterlesen
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Gesetzestexte [spoiler effect="slide" show="Art. 3 ArG"... weiterlesen