LAWINFO

Anleihensobligation

QR Code

Anleihensgläubigerversammlung

Rechtsgebiet:
Anleihensobligation
Stichworte:
Anleihensobligation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ziel der Anleihensgläubigerversammlung

Wahrung der gemeinsamen Interessen der Anleihensgläubiger.

Befugnisse der Gläubigergemeinschaft

Die Legitimation der Gläubigergemeinschaft ist beschränkt:

  • Anleihensgläubiger
    • Hinwirkung auf eine Aenderung der Anleihensbedingungen
    • Massnahmen für die Erhaltung des Haftungssubstrats der Anleihensschuldnerin
      • im gemeinsamen Interesse von Gläubiger und Schuldner
    • Geltendmachung des Anspruches
      • Prozessführungsbefugnis
    • Wahrnehmung der Rechte der Anleihensgläubiger im Konkurs
      • Nicht dagegen im Nachlassverfahren
    • Nicht auf das Anleihensverhältnis ausgerichtete Gläubigerinteressen liegen ausserhalb der Vertretungsmacht
  • Anleihensschuldner
    • Ausschliesslich im Interesse des Anleihensschuldners liegende Massnahmen sind ausgeschlossen

(vgl. OR 1164 Abs. 1).

Zuständigkeit

Die Gläubigerversammlung ist oberstes Organ der Gläubigergemeinschaft.

Bei den Beschlüssen ist zu beachten:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im allgemeinen oder für die Massnahmen
  • Qurumsvorschriften
  • Allf. behördliche Genehmigung

(vgl. OR 1164 Abs. 2).

Rechteausschluss der Anleihensgläubiger

Sind Massnahmen von der Gläubigerversammlung mit dem verlangten Quorum gültig beschlossen, so können die Anleihensgläubiger ihre Recht nicht mehr selbständig geltend machen (vgl. OR 1164 Abs. 3). Dies gilt auch für die Anleihensgläubiger, die

  • an der Gläubigerversammlung nicht teilnahmen
  • den zur Beschlussfassung verstellten Antrag ablehnten.

Kosten

Die Kosten von Einberufung und Abhaltung der Gläubigerversammlung bezahlt der Anleihensschuldner (OR 1164 Abs. 4).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Anleihensgläubigerversammlung:

  • Einberufung
  • Abhalten der Anleihensgläubigerversammlung
  • Vertretung einzelner Anleihensgläubiger
  • Beschlüsse der Anleihensgemeinschaft
  • Mehrere Gläubigergemeinschaften
  • Mehrheitsfeststellung
  • Beschränkungen
  • Gleichbehandlung
  • Status und Bilanz
  • Genehmigung
  • Weiterzug und Widerruf
  • Andere Beschlüsse / Vollmacht des Anleihensvertreters
  • Übrige Fälle
  • Anfechtung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.