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Anleihensobligation

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Anfechtung

Rechtsgebiet:
Anleihensobligation
Stichworte:
Anleihensobligation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beschlüsse im Sinne von OR 1180 und 1181 können angefochten werden

  • von jedem Anleihensgläubiger der Gemeinschaft, der nicht zugestimmt hat,
  • innert 30 Tagen seit Kenntnis
  • beim Richter (örtliche und sachliche Zuständigkeit analog OR 1165 Abs. 4)
  • gegen
    • die Gläubigergemeinschaft und
    • den Anleihensschuldner
  • wegen
    • klarer Gesetzesverletzung
    • Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
    • Verletzung vertraglicher Vereinbarungen.

Eine erfolgreiche Anfechtung führt zur Aufhebung des Beschlusses ex tunc, d.h. rückwirkend.

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