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Anleihensobligation

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Mehrheitsfeststellung

Datum:
10.01.2011
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Feststellung der Mehrheit

  • fallen ausser Betracht
    • Obligationen ohne Stimmrecht gemäss OR 1167 Abs. 2 OR (Obligationen im Eigentum oder in der Nutzniessung des Schuldners)
    • vor der Gläubigerversammlung abgegebene Zustimmungserklärungen
  • ist zu beachten, dass mindestens eine Stimme abzugeben ist
  • ist zu berücksichtigen, dass bei Nichterreichen der erforderlichen Stimmenzahl der Schuldner binnen 2 Monaten die fehlenden Stimmen durch schriftliche und beglaubigte Erklärungen beim Versammlungsleiter einreichen und dadurch einen gültigen Beschluss nachträglich herstellen kann (OR 1172 Abs. 2).

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