Gerät der Anleihensschuldner in Zahlungsschwierigkeiten oder gar in Insolvenz und bestehen Restrukturierungsabsichten (bond restructurings) so gelangen folgende Themen auf die Agenda:
- Anleihensgläubigerversammlung
- Einberufung
- Stundung
- Abhalten der Anleihensgläubigerversammlung
- Vertretung einzelner Anleihensgläubiger
- Beschlüsse der Anleihensgemeinschaft
- Mehrere Gläubigergemeinschaften
- Mehrheitsfeststellung
- Beschränkungen
- Gleichbehandlung
- Status und Bilanz
- Genehmigung
- Weiterzug und Widerruf
- Andere Beschlüsse / Vollmacht des Anleihensvertreters
- Übrige Fälle
- Anfechtung
- Anleihensschuldner im Konkurs
- Anleihensschuldner im Nachlassverfahren
- Anleihen von Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmungen
- Notleitende Anleihen (als Beispiele).