Ziel
Einschränkung der Unabhängigkeit der einzelnen Gläubigergemeinschaften.
Veraussetzungen
Es müssen für eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Gläubigergemeinschaften kumulativ 4 Voraussetzungen bei mindestens 2 Anleihen erfüllt sein:
- Vorlage der gleichen Massnahme zur Beschlussfassung
- Zustimmung der Vertretung von mindestens 2/3 des gesamten Anleihenkapitals
- Annahme durch die Mehrheit der Gemeinschaften
- Annahme durch alle Gemeinschaften mit einfachem Mehr
Rechtsfolge
- Quorumsvorschriften (Zustimmung mit Quorum in der Mehrheit der Gläubigerversammlung und durch gesamte Obligationenkapital sind ausser Kraft gesetzt
- Massnahmen gemäss OR 1170 werden mit nur der einfachen Mehrheit des vertretenen Kapitals abgestimmt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensfusionEinleitung zur UnternehmensfusionAutoren:KonkurswiderrufEinleitung zum KonkurswiderrufAutoren:Überschuldung einer GesellschaftEinleitung zur ÜberschuldungAutoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:StundungEinleitung zur StundungAutoren:KonkursverschleppungEinleitung zur Konkursverschleppung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht