Ziel
Einschränkung der Unabhängigkeit der einzelnen Gläubigergemeinschaften.
Veraussetzungen
Es müssen für eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Gläubigergemeinschaften kumulativ 4 Voraussetzungen bei mindestens 2 Anleihen erfüllt sein:
- Vorlage der gleichen Massnahme zur Beschlussfassung
- Zustimmung der Vertretung von mindestens 2/3 des gesamten Anleihenkapitals
- Annahme durch die Mehrheit der Gemeinschaften
- Annahme durch alle Gemeinschaften mit einfachem Mehr
Rechtsfolge
- Quorumsvorschriften (Zustimmung mit Quorum in der Mehrheit der Gläubigerversammlung und durch gesamte Obligationenkapital sind ausser Kraft gesetzt
- Massnahmen gemäss OR 1170 werden mit nur der einfachen Mehrheit des vertretenen Kapitals abgestimmt.
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