Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der Forderungsprüfung (Forderungserwahrung) können sich Bereinigungsmöglichkeiten ergeben.
Die Konkursverwaltung gibt dem Gläubiger Gelegenheit, seine Forderungseingabe anzupassen oder Belege zum Forderungsnachweis nachzureichen, ohne ihn gerade auf den aufwändigen und kostenintensiven Rechtsmittelweg zu verweisen.
Die Bereinigungsoptionen werden erläutert unter:
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