LAWINFO

Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

QR Code

Ersatzpflicht eines Dritten

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für den Arbeitgeber besteht die Lohnfortzahlungspflicht auch dann, wenn das schädigende Ereignis auf einen Dritten, Ersatzpflichtigen, zurückzuführen ist.

Dem Arbeitgeber steht jedoch in einem solchen Falle ein integraler Regressanspruch zu, und zwar aus:

  • Unerlaubter Handlung
  • Vertrag
  • Gesetz

Vgl. BGE 123 III 306, Erwägung 4 lit. a; BGE 126 III 521 f.; BGE 4C.292/1999 vom 26.09.2000

Umfang des Regressanspruchs

  • Der Umfang des Regress-Schadens orientiert sich am hypothetischen Schaden, den der Arbeitnehmer ohne die Zahlungen seines Arbeitgebers erlitten hätte (vgl. BGE 4C.292/1999). Der Regressanspruch erstreckt sich jedoch nicht auf alle Nebenleistungen der Lohnfortzahlung (vgl. BGE 126 III 521 f. und Wolfgang Portmann in ARV 2001, 110 ff.)
  • Vgl. auch die Wegleitung „Regressierbarer Schaden bei Fortzahlung der Besoldung infolge Arbeitsunfähigkeit“ der Dienststelle Personal des Kantons Luzern vom 12.05.2005, überarbeitet am 19.06.2008 und am 03.06.2009, unter Beleuchtung aller relevanten Aspekte.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.