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Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung

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Ärztliches Attest / Arztzeugnis

Rechtsgebiet:
Arbeitsverhinderung / Lohnfortzahlung
Stichworte:
Arbeitsverhinderung, Lohnfortzahlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsverhinderung liegt beim Arbeitnehmer. Er muss ggf. die Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Für diesen Nachweis ist ein Arztzeugnis geeignet, wobei folgendes zu bemerken ist:

  • Das Arztzeugnis muss sich zur Frage der Arbeitsunfähigkeit äussern (die Angabe von Krankheit oder Unfall alleine ist nicht ausreichend)
  • In- und ausländische Arztzeugnissen

Vgl. ferner Lohnfortzahlungspflicht: Beweis

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