Die Geheimhaltungspflicht bei der Vermögensverwaltung wird durch verschiedene Aspekte bestimmt:
Gesetzliche Grundlagen
- Auftragsrechtliche Geheimhaltungspflicht
- Bankgeheimnis
- Geschäftsgeheimnis
Auskunftspflicht kraft Privatrecht
- Gesetzliche Stellvertretung
- Elterliche Gewalt
- Organe nach Erwachsenenschutzrecht
- Vertragliche Stellvertretung (Vollmacht)
- Pflicht zur gleichen Auskunftserteilung an den Stellvertreter wie an den Vollmachtgeber bzw. Auftraggeber selbst
- Vertretungsrecht
- Ehegüterrecht
- je nach Güterstand
- Ehegüterrechte
- Erbrecht
Auskunftspflicht gegenüber Steuerbehörden
- Massgeblichkeit der Steuerstrafrechtsregeln, namentlich von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug
- Steuerhinterziehung | steuer-hinterziehung.ch
Auskunftspflicht gegenüber Arrestbehörden
- Grundsätzlich besteht eine Auskunftspflicht des Gewahrsamsinhabers gegenüber den zuständigen SchKG-Behörden und Organen
- Arrestvollzug
Auskunftspflicht gegenüber Gerichten
- Massgeblichkeit der zivilprozessualen Editionsregeln
- Beachtung des Berufsgeheimnisses
- Zeugnisverweigerungsrecht oder
- aufsichtsrechtliche Entbindung vom Berufsgeheimnis
- Beweisrecht
Weiterführende Informationen
- Judikatur
- BGE 89 II 87 ff.
- BGE 82 II 555 ff.
- BGE 74 I 485 ff.
- OGer ZH, Urteil vom 10.12.1964
- SJZ (1965) 354 ff.
- Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUHR / FORSTMOSER PETER, Die Auskunftsrechte der Erben gegenüber Banken, in: Deutschland-Schweiz, Zeitschrift zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen, 1970, 336 ff.¨
- www.forstmoser.ch/publications/articles/2003-auskunftsrechte-jusletter.pdf
- KLEINER, in: BODMER / KLEINER / LUTZ, Kommentar BankG zu Art. 47, N 16
- MEIER-HAYOZ ARTHUHR / FORSTMOSER PETER, Die Auskunftsrechte der Erben gegenüber Banken, in: Deutschland-Schweiz, Zeitschrift zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen, 1970, 336 ff.¨
- Links