LAWINFO

Ausgleichung

QR Code

Fazit zur Ausgleichung

Rechtsgebiet:
Ausgleichung
Stichworte:
Ausgleichung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Ausgleichungsrecht ist eine komplexe Materie, die beeinflusst wird von der

  1. Gesetzgebung (bruchstückehaft und nicht in logischer Disposition redigiertes Ausgleichungsrecht » ZGB 626 ff.)
  2. Situation des Erblassers im Zuwendungszeitpunkt (postnumerando)
    • Einstellung des Erblassers zur Gleichbehandlung seiner Nachkommen bzw. Absicht bewusster Bevorzugung einzelner Nachkommen
    • Wirtschaftliche Situation des Erblassers im Zuwendungszeitpunkt
    • Werthaltigkeit des Zuwendungsgegenstandes im Zuwendungszeitpunkt
    • Behandlung der Ausgleichsberechtigten bis zum Erbgang
    • Veränderung des Erblassers zur Gleichbehandlung (nachträgliche Ausgleichungsanordnungen)
  3. Nachlasssituation (pränumerando)
    • Höherer oder wesentlich niedrigerer Vermögensbestand des Nachlasses
    • Werthaltigkeit des Zuwendungsgegenstandes im Zeitpunkt des Erbganges bzw. der Erbteilung (fortgesetzte Erbengemeinschaft?)
    • Wahlmöglichkeiten des Ausgleichungspflichtigen (Ausgleichung durch Anrechnung, durch Einwerfung des Zuwendungsgegenstandes oder durch Einwerfung von Geld?) sowie Interesse der Ausgleichungsberechtigten am Zuwendungsgegenstand im Nachlass
    • Begünstigung der Ausgleichungsberechtigten in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
  4. Einzelfallsituation (Abhängigkeit einerseits von den individuellen Verhältnissen und andererseits von den konkreten Umständen).

Die Erben ziehen bei der Ausgleichung manchmal vorschnell generelle Schlüsse aus Gesetz, Lehre und Rechtsprechung. Empfehlenswert ist zuerst eine Auslegeordnung obgenannter relevanter Punkte zu machen, dann das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ausgleichspflicht zu beurteilen bzw. die allf. Prozesschancen abzuschätzen und schliesslich im Erbteilungsverfahren geltend zu machen. Aus prozesstaktischen und Kosten-Gründen sollte die Ausgleichung im Streitfall wenn möglich immer im Erbteilungsprozess (und nicht in einem eigenen partiellen Verfahren) verlangt werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.