Einleitung
Stuft die Bank das Kreditengagement als gefährdet ein, ändern sich Zuständigkeit und Kommunikation entsprechend:
Ungeschicktes Kreditnehmer-Verhalten
Die Missachtung der Spielregeln durch folgendes Kreditnehmerverhalten kann zu einer Kreditkündigung führen:
- Verleugnung bei Anrufen von Bankmitarbeitern
- Ignorierung Gesprächsangebot der Bank
- Bankmitarbeiter in der Defensive halten
Dies mag eine Weile lang gut gehen. Dann ist aber das Vertrauen weg und die Bank wird den Kredit kündigen und die Schuld fällig stellen! Dies Sache wird unerfreulichen enden, womöglich beim Konkursrichter.
Die Überweisung ins Recovery
Beurteilt die Bank den geordneten Zinsen- und Rückzahlungsdienst als gefährdet, muss sie Massnahmen zu deren Sicherung einleiten. Weil die Kreditposition eine intensivere Betreuung durch Spezialisten benötigt, wird die Kundenposition in der Regel ins Recovery Management (auch: Workout oder Abteilung für Spezialfinanzierungen) überwiesen.
Die Bankgespräche
Das Spezialisten-Team des Recovery Management wird für die Organe der Kreditnehmerin zum wichtigen Gesprächspartner v.a. in folgenden Punkten:
- Massnahmen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen
- zB Überbrückungskredit
- Restrukturierungskonzepte
- Sanierungskonzepte
- Andere Massnahmen zur Herbeiführung des Turnarounds
- Kreditinstrumente
- Factoring
- Leasing
- Unternehmensverkauf
- Finanzierungsberatung
- Vermittlung von
- externen Beratern
- Turnaround-Managern
- Zurverfügungstellung von Bankprodukten
- Zurverfügungstellung von Bankdienstleistungen
Geschäftsverantwortlichkeit beim Kreditnehmer
Die Geschäftsführungsverantwortung bleibt in der Regel bei den Organen der Kreditnehmerin. Banken übernehmen grundsätzlich keine strategische und operative Verantwortung.
Faktische Organschaft der Bank
Beachtet die Bank diese Geschäftsführungszuständigkeit des Kreditnehmers nicht, läuft sie Gefahr zum faktischen Organ der Kreditnehmerin zu werden und sich möglicherweise verantwortlich zu machen (Organhaftung, Konkursverschleppung usw.)
Weiterführende Informationen
Massnahmen
Geschäftsführungsverantwortlichkeit
Gesprächs-Relevanzen
Das Beraterteam der Recovery-Abteilung der Bank spricht unter nacherwähnten Voraussetzungen mit den Organen der Kreditnehmerin über folgende Krisenbewältigungsinstrumente:
Weiterführung der Kredite
Massnahme
- Stillhalteabkommen
- Verlängerung der Laufzeit, zB über Senkung der Annuitäten
- Umschuldung teurer Kredite in einen günstigeren Kredit
- Erhöhung des Kreditrahmens
Voraussetzungen
- Glaub- und vertrauenswürdiges Kreditnehmer-Management
- Kooperationsbereitschaft
- Überzeugendes Konzept
Neue Kredite
Massnahmen
- Krediterhöhung (Erhöhung des Kreditrahmens)
- Verzicht auf Tilgungszahlungen für einen bestimmten Zeitraum
- Überbrückungskredit (Zwischenfinanzierung)
- Garantien
- Massakredit
Voraussetzungen
- Bedarfsnachweis
- Sicherheiten
- Rückzahlbarkeit
- Liquiditätsplan
Rangrücktritt auf bestehenden Krediten
Massnahmen
- Gewährung des Tilgungsvorrangs zu Gunsten anderer, zu bestimmender Gläubigerforderungen
Voraussetzungen
- Ungesicherte Kreditforderung
- Beseitigung des Überschuldungstatbestands
- Leistungsunfähigkeit des Aktionariats zu (weiteren) Beiträgen
- Konzept-Konsens
Umwandlung von Krediten in Eigenkapital
Massnahmen
- = Debt / Equity-Swap
- Zession (Abtretung)
Voraussetzungen
- Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens
- Opfersymmetrie
- Bank nur als Minderheitsaktionär
- Chance der Bank zu späterem EXIT
Forderungsverzicht
Massnahmen
- Verzicht auf einen Teil der Kreditforderung (Schulderlass)
Voraussetzungen
- Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens
- Opfersymmetrie
- Besserungsschein / -angebot
Kombination dieser Instrumente
Voraussetzung für die Leistung von Krisenbewältigungsbeiträgen durch Banken
Auf solche Krisenbewältigungsinstrumente greifen Banken nur dann zurück, solange sie eine Chance auf einen Teil-Return ihres Kreditengagements haben. – Bei Vollverlust „werfen Banken schlechtem Geld nicht noch gutes nach“.
Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen
Instrumente zur Krisenbewältigung
Vorgehen bei Kreditkündigung
Kündigt die Bank den Kredit, sind folgende Lösungen zu suchen
Einbanken-System
- Stundung
- Stundung
Mehrbanken-System
- Stillhalteabkommen
- Stillhalteabkommen
Widerruf der Stundung oder Kündigung des Stillhalteabkommens
Widerruft die Bank oder kündigen eine oder mehrere Banken das Stillhalteabkommen, so verliert der Kreditnehmer die Zahlungsverkehrsgrundlagen:
- Keine Kreditbedienung mehr
- Keine Zurverfügungstellung der erforderlichen Liquidität
- Keine Ausführungen von Zahlungen
Betriebsweiterführung nur mit Liquidität
Eine Konkursvermeidung (Konkursaufschub), eine erfolgreiche Durchführung eines Nachlassverfahrens trotz Nachlassstundung oder eine Betriebsweiterführung im Konkurs ist nur mit Liquidität möglich. Ohne Liquidität bei einem Drittinstitut oder ohne Liquiditäts-Zurverfügungstellung durch einen externen Dritten scheitert die Unternehmensfortsetzung.