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Bauprozess

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Exkurs: baubegleitende Streitvermeidung

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bauparteien sollen sich bei der Vertragsgestaltung und Vertragserfüllung von Redlichkeit und Rücksichtnahme leiten lassen:

Baurechtswirklichkeit

  • In den Bauvergabeverfahren herrscht ein ruinöser Preiskampf
  • Eine Folge ist – nebst unerlaubter Preisabsprachen – der sog. „verdeckte Wettbewerb“
    • „Architekt-Unternehmer-Team“
      • Kooperation mit dem Architekten (Planer) bei Erstellung des Leistungsbeschriebs
      • Leistungen, die nicht im unvollständigen Leistungsbeschrieb enthalten sind, werden „als Bestellungsänderung“ zu überteuerten Regiepreisen in Rechnung gestellt und mittels Regierapporten vom Architekten genehmigt (zB auch dann, wenn im Werkvertrag vereinbart wird, dass nicht im Devis enthaltene Leistungen zu den gleichen Einheitspreisen und nach Ausmass abgerechnet werden sollen)
      • etc.
    • „Unternehmer“
      • Regie-Fakturierung von Leistungen, die bereits im Detail-Leistungsbeschrieb enthalten sind, als Zusatzleistungen
      • Unterlassung der Unvollständigkeitsabmahnung und Erstellung eines „verdeckten Leistungsverzeichnisses“ vor Vergabe
      • etc.
  • Werden Werkverträge in der Unternehmeransicht geschlossen und gelebt, einen Gewinn nur mit verdeckten Mitteln und nur auf Kosten des Bauherrn erzielen zu können, ist eine Baustreitigkeit vorprogrammiert

Deeskalationsverfahren

  • Ziel ist es, jeden Streit zu vermeiden
  • Zur Streitvermeidung müssen beide Parteien Sorge tragen
  • Zur Streitvorbeugung tragen bei
    • Ausreichende Planvorlaufzeit
    • Durchgeplantes Bauprojekt
    • Sorgfältig ausgearbeitetes Leistungsverzeichnis
    • Angemessenes Projektbudget
    • Klare Entscheidungskompetenzen
  • Vertraglich festgelegte Deeskalationsverfahren

Baubegleitende Adjudikation

  • 1) Hausinterne Entscheidungsgremien
    • Um bei Streit auf der Baustelle einvernehmliche Lösungen zu finden
  • 2) Schlichtung
    • Erfordernis der Konsensbereitschaft der Verfahrensbeteiligten mangels Entscheidungsbefugnis des Schlichters
  • 3) Mediation
    • Erfordernis der Konsensbereitschaft der Verfahrensbeteiligten mangels Entscheidungsbefugnis des Mediators
  • 4) Dispute Adjudication-Boards (DAB) (auch: Stand-by-Board
    • Personelle Anforderungen
      • Bautechnisch-baubetriebliche Erfahrung > Bauingenieur
      • Juristische Kenntnisse > Bauanwalt
    • Funktion
      • Streitvermeidung
      • Streitbeilegung
    • Themen
      • Nachtragsforderungen
      • Qualitätsmängel
    • Mittel
      • Bereitstellung von Liquidität für eine kurzfristige, ausserprozessuale Einigung, zur Vermeidung eines nachlaufenden, kostenspieligen und lange dauernden, während des Bauvorhabens demotivierenden Bauprozesses

Literatur

  • LEMBCKE MORITZ / SUNDERMEIER MATTHIAS / STUBBE CHRISTIAN, Handbuch Baukonfliktmanagement – Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Hrsg. Lembcke Moritz, 1. Auflage, Köln 2013

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