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Bauprozess

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Preisanpassungen

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einheitspreisvertrag

Mehr- oder Mindermengen wegen Bestellungsänderung

  • Bestellungsänderungsvarianten bei Werkverträgen nach SIA-Norm 118
    • Nach der SIA-Norm 118 werden zwei Fälle von Bestellungsänderungen unterschieden:
      • 20 %-Klausel (Mehr- und Mindermengen von über 20 %)
      • Im Einheitspreisvertrag nicht vorgesehene Leistungen
  • 20 % Klausel
    • Grundsätzliches
      • Grundlage
        • Art. 86 SIA-Norm 118
      • Prinzip
        • Es gilt der vereinbarte Einheitspreis nur bis zu einer Mehr- oder Mindermenge von 20 % gegenüber der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Menge als fest und unabänderlich
        • Bei Bestellungsänderungen mit Mehr- oder Mindermengen von mehr als 20 % hat jede Partei das Recht auf Neufestsetzung des Einheitspreises, auf Basis der ursprünglichen Kostengrundlage (Nachtragspreis)
    • Ausgangslage
      • Streit betreffend Preisänderung
    • Beweislast für die Anspruchsgrundlage der Preisänderung
      • Diejenige Partei, die sich darauf beruft
        • Unternehmer
          • bei Beanspruchung einer Einheitspreiserhöhung (Hauptfall)
        • Bauherr
          • bei Mehrmengen von mehr als 20 %
          • bei besonderer Baustelleneinrichtungs-Entschädigung
          • bei Einheitspreisreduktion
  • Im Einheitspreisvertrag nicht vorgesehene Leistungen
    • Grundsätzliches
      • Grundlage
        • Art. 87 SIA-Norm 118
      • Prinzip
        • Bewirkt eine Bestellungsänderung, dass nicht vorgesehene Leistungen auszuführen oder vorgesehene Leistungen unter anderen Voraussetzungen auszuführen sind, hat jede Partei das Recht auf Vereinbarung eines Nachtragspreises
          • unter möglichster Anlehnung an vertraglich vereinbarte Einheitspreise (Art. 87 Abs. 2 SIA-Norm 118) oder
          • auf Basis der ursprünglichen Kostengrundlage (Art. 87 Abs. 3 SIA-Norm 118)
        • Im Nichteinigungsfall kann die Bauleitung die Ausführung in Regie anordnen und der Unternehmer hat Anspruch auf Vergütung seines Aufwandes (Art. 87 Abs. 4 SIA-Norm 118 / OR 374)
    • Ausgangslage
      • Streit betreffend Vergütung der Arbeiten aus einer Bestellungsänderung
    • Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen der Bestellungsänderung (Ausführung vertraglich nicht vorgesehener Leistungen, geänderte Ausführungsvoraussetzungen, fehlende Nachtragspreis-Einigung, Umfang und Notwendigkeit der erledigten Arbeiten)
      • Unternehmer

Mengenabweichung

  • Grundsätzliches
    • Keine Regelung der Mengenabweichung in SIA-Norm 118
    • „Voraussichtliche Mengen“ im Leistungsverzeichnis bewirken keine verbindliche Umfangfestlegung
    • Ungenauigkeit der Mengenangabe bewirkt keine Bestellungsänderung
      • Bestellungsregel-Änderungen sind daher nicht anwendbar
    • Lösungsvarianten
  • Ausgangslage
    • Streit über Preisanpassung
  • Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen (Mehrmengen + Mehrkosten)
    • Unternehmer

Bauherrenseitig verschuldete Unrichtigkeit der Mengenangabe

  • Grundsätzliches
    • OR-Werkvertrag
      • Haftung des Bauherrn aus culpa in contrahendo, ev. fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht, auch im Rahmen seiner Hilfspersonenhaftung (OR 101)
    • SIA-Werkvertrag
      • Ist die Mengenangabe-Unrichtigkeit auf eine Absicht oder Fahrlässigkeit des Bauherrn oder seiner Hilfsperson (Architekt (Planer)) zurückzuführen, hat der Unternehmer Anspruch auf Mehrvergütung nach Massgabe von Art. 86 f. SIA-Norm 118, d.h. nach den Regeln über die Bestellungsänderung (Anwendung der 20 %-Klausel oder bei Mengenabweichung von mehr als 20 % Anwendung der Regeln über nicht vorhergesehene Leistungen)
        • siehe „Mehr- oder Mindermengen wegen Bestellungsänderung“, hievor
  • Ausgangslage
    • Streit über Mehrkosten-Vergütung
  • Beweislast für Mehr- und Mindermengen
    • Unternehmer

Pauschal- oder Globalpreisvertrag

Mehraufwand wegen Bestellungsänderung

  • Grundsätzliches
    • Durch den Pauschalpreis oder den Globalpreis wird nur die Vergütung und nicht die Werkleistung erfasst
    • Kein Anspruch auf Mehrmengenvergütung besteht bei der schlichten Mengenabweichung (ohne Bestellungsänderung)
    • Der Unternehmer hat indessen in folgenden Fällen Anspruch auf eine Mehrvergütung
      • Zusätzliche Leistungen
      • Leistungen, die anders als vereinbart auszuführen sind
    • Bemessungsgrundlage
    • Mehrvergütungs-Berechnung
      • OR-Werkvertrag
        • Berücksichtigung des Werts der nicht ausgeführten Leistung, der ihrem Anteil an der Preispauschale für die Gesamtleistung entspricht
      • SIA-Werkvertrag
        • Der Nachtragspreis wird auf Basis der vertraglichen Kostengrundlagen ermittelt und im Falle der Nichteinigung nach Art. 87 SIA-Norm 118 vorgegangen
    • Abgrenzung Vertrags- und Nachtragsleistungen
      • Der Abgrenzung von vertraglichen Werkleistungen und solchen aus der Bestellungsänderung ist bei der Behauptung und Substantiierung besondere Beachtung zu schenken
  • Ausgangslage
    • Mehrvergütungs-Streit
  • Beweislast dafür, dass eine auf einer Bestellungsänderung basierende, separat zu vergütende Leistung gegeben ist und für den damit zusammenhängenden notwendigen Aufwand
    • Unternehmer

Preiserhöhung nach OR 373 Abs. 2

  • Arten von Preiserhöhungsvoraussetzungen
    • Bei den Arten von Anspruchsvoraussetzungen für Preiserhöhungen muss differenziert werden in:
      • Positive Anspruchsvoraussetzungen
      • Negative Anspruchsvoraussetzungen
  • Positive Anspruchsvoraussetzungen
    • Grundsätzliches
      • Ausnahmsweise dürfen auch Pauschal- und Globalpreise erhöht werden, nämlich unter folgenden Voraussetzungen
        • Nicht vorhersehbare oder nach Auffassung der Parteien ausgeschlossene Umstände
        • Übermässige Ausführungserschwernisse, die zu einem Missverhältnis von Unternehmer-Aufwand und Pauschal- oder Globalpreis führt
      • Positive Anspruchsvoraussetzungen           =   anspruchsbegründende Tatsachen
    • Ausgangslage
      • Streit über Preiserhöhung
    • Beweislast für Anspruchsgrundlagen (effektive Erstellungskosten, ohne Gewinn / Missverhältnis-Berechnung)
      • Unternehmer
  • Negative Anspruchsvoraussetzungen
    • Grundsätzliches
      • Folgende negative Anspruchsvoraussetzungen schliessen einen Preiserhöhungsanspruch des Unternehmers aus:
        • Ausserordentliche Umstände u/o übermässige Ausführungserschwernisse, die der Unternehmer oder seine Hilfspersonen zu vertreten haben
        • Ausserordentliche Umstände, die durch den selbst verschuldeten Verzug des Unternehmers entstanden sind
        • Unterlassene Anzeige des Unternehmers an den Bauherrn hinsichtlich der a.o. Umstände und des offensichtlichen Missverhältnisses von Aufwand und Festpreis sowie ohne Mitteilung, dass er eine Preisanpassung verlange, unter vorbehaltsloser Werkvollendung
      • Negative Anspruchsvoraussetzungen           =   anspruchshindernde Tatsachen
    • Ausgangslage
      • Streit über Preiserhöhung
    • Beweislast
      • Bauherr

Kostenerhöhende Mehraufwendungen infolge unrichtiger Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Devis bzw. Leistungsverzeichnis)

  • Grundsätzliches
    • Grundlage
      • OR-Werkvertrag
        • Bauherren-Haftung aus culpa in contrahendo, per Analogie OR 374
      • SIA-Werkvertrag
        • Art. 58 Abs. 2 i.V.m. Art. 87 SIA-Norm 118 (per Analogie) bzw. OR 374
    • Ursache
      • Unrichtige Ausschreibungsunterlagen infolge Absicht oder Fahrlässigkeit des Bauherrn oder seines Architekten (Planer) (Hilfsperson)
    • Schadloshaltung / Quantitativ
      • OR-Werkvertrag
        • Volle Schadloshaltung (OR 374 per Analogie)
      • SIA-Werkvertrag
        • Nachtragspreis-Einigung: Anwendbarkeit von Art. 87 SIA-Norm 118
        • Fehlende Nachtragspreis-Einigung: Anwendbarkeit der Aufwandvergütung nach OR 374
  • Ausgangslage
    • Streit betreffend Mehrkostenüberwälzung auf den Bauherrn
  • Beweislast
    • OR-Werkvertrag
      • Beweislast für erforderlichen Mehraufwand
        • Unternehmer
    • SIA-Werkvertrag
      • Beweislast für erforderlichen Mehraufwand und Nichteinigung über den Nachtragspreis
    • Verschulden des Bauherrn an der Unrichtigkeit der kostenrelevanten Angaben
      • Bauherr (Exkulpationsbeweis)

Teuerungsbedingte Mehr- oder Mindervergütung

Ausgangslage (betrifft Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag)

  • Grundlage
    • Art. 64 – 82 SIA-Norm 118
  • Gegenstand
    • Teuerungsbedingte Mehr- oder Mindervergütung
  • Betroffene Positionen
    • Lohnkostenansätze
    • Materialpreise
    • Transportpreise
    • Baustelleninstallationskosten
    • Umsatzabgaben

Beweislast für die Änderung der Kostenansätze und die betroffenen Faktoren in der Teuerungsabrechnung (Mengen und Index)

  • Unternehmer

Beweislast für eine dadurch entstehende Mindervergütung

  • Unternehmer (Praxis, aus Billigkeitsgründen)

Beweislast für Mengennachweis in der Teuerungsabrechnung

  • Unternehmer

Beweislast bei Vorliegen beidseitig anerkannter Ausmassblätter

  • Richtigkeitsvermutung

Literatur

  • BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 314 ff.

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