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Bauprozess

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Bauherren-Selbstverschulden

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Definition des Selbstverschuldens

  • Selbstverschulden   =         Einstehen müssen des Bauherrn für ein vertragswidriges Fehlverhalten, zu eigenen Lasten

Grundlagen

  • OR 369
  • Art. 166 Abs. 4 SIA-Norm 118 (inhaltliche Identität mit OR 369)

Anwendungsbeispiele

  • Fehlerhafte Ausführungsweisungen des Bauherrn oder seines Architekten (Planers)
  • Mangelhafter Baugrund
  • Bauherrenlieferung eines mangelhaften oder ungeeigneten Werkstoffes
  • Nachteilige Unternehmervorschrift (Beizug eines dem Bauherrn genehmen, aber unfähigen Subunternehmers)
  • Mangelhafte Arbeit eines Vorunternehmers
  • Mangelhafte Vorleistungen des Bauherrn (bei Eigenleistungen)
  • usw.

Abmahnpflicht des Unternehmers

  • Gesetzgeber-Motiv
    • Grössere Sachkompetenz des Unternehmers als des Bauherrn
    • Einschränkung beim fachkundigen Bauherrn bzw. seiner sachkundigen Vertretung
  • Abmahnung von nicht fachunkundigem oder nicht sachverständig vertretenem Bauherrn
    • Grundsatz
      • Unternehmer trifft stets eine Abmahnungspflicht, infolge seiner Prüfungspflicht
    • Ausnahme
      • Nutzlose Abmahnung
        • Bauherren-Festhalten an der fehlerhaften Weisung
        • Bauherren-Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Weisung
        • Überholende Kausalität
          • Mangel wäre aus einem andern Grund ohnehin eingetreten
  • Abmahnung von fachkundigem oder sachverständig vertretenem Bauherrn
    • Grundsatz
      • Keine Unternehmer-Abmahnungspflicht hinsichtlich sachverständiger Weisungen, bei Nichterkennen der Mangelhaftigkeit
    • Ausnahme
      • Unternehmer-Abmahnungspflicht, wenn er die Fehlerhaftigkeit der sachkundigen Weisung erkennen muss
        • Offensichtliche Fehlerhaftigkeit
        • Unternehmer-Nachprüfungspflicht
          • kraft (Werk-)Vertrag
          • kraft berechtigter Erwartungshaltung des Bauherrn, nach Treu und Glauben
          • kraft wesentlich höheren Unternehmer-Sachverstands als jener des Bauherrn

Präzisierung

  • OR 369 normiert, dass die Mängelrechte bei Selbstverschulden dahinfallen würden
  • Bei Selbstverschulden entstehen indessen Mängelrechte gar nicht oder höchstens teilweise

Inhalt

  • Anforderungen
    • Die Abmahnung hat wie folgt ausgestaltet zu sein:
      • ausdrücklich
      • klar
      • bestimmt
  • Ungenügen
    • Nicht ausreichend sind:
      • konkludentes Verhalten
      • blosse Reklamation oder Belehrungen, namentlich über vorteilhaftere Ausführungslösungen
      • vage Andeutungen
  • Erfordernis eines Haftungsablehnungs-Hinweises für den Fall des Festhaltens an der Weisung?
    • Umstritten, aber empfehlenswert

Form

  • OR-Werkvertrag
    • formfrei
  • SIA-Werkvertrag
    • Schriftform, als Beweis- und nicht als Gültigkeits-Erfordernis (vgl. Art. 25 Abs. 2 SIA-Norm 118)

Adressat

  • ausreichend
    • Bauherr persönlich oder sein Vertreter (Architekt/Planer)
  • nicht ausreichend
    • Abmahnung bloss an die Hilfsperson des Vertreters (zB Bauführer; vgl. BGE 95 II 51)

Rechtsfolgen

  • Keine Unternehmer-Haftung
    • Alleinige Mängelursache ist Folge
      • einer fehlerhaften Bauherren-Weisung oder Vertreter-Weisung
      • trotz rechtsgenügender Unternehmer-Abmahnung oder Fehlen einer Unternehmer-Abmahnpflicht
    • =   ausschliessliches Bauherren-Selbstverschulden gemäss OR 369
    • Kein Bestellerselbstverschulden
  • Unternehmer-Haftung
    • Fehlerhafte Bauherren- oder Vertreter-Weisung ist nicht einzige oder ausschliessliche Mängelursache
    • Mangel ist teilweise dem Unternehmer zuzurechnen
      • = beschränktes Selbstverschulden des Bauherrn (Mitverschulden)
      • Teil-Entlastung des Unternehmers in analoger Anwendung nach OR 44
    • Anwendungsfall
      • Pflichtwidriges Unternehmer-Nichterkennen der Fehlerhaftigkeit der Weisung und Verletzung seiner Abmahnungspflicht
    • Voraussetzungen
    • Kein Bestellerselbstverschulden
    • Erhebliche oder mindererhebliche Mängel

Unternehmer-Beweislast

  • Ausgangslage
    • Streit darüber, ob ein alleiniges Bauherren-Selbstverschulden oder ein Bauherren-Mitverschulden (beschränktes Selbstverschulden) vorliegt
  • Beweislast des Bauherren-Selbstverschuldens (Weisungsfehlerhaftigkeit + Erfüllung der Abmahnungspflicht (Abmahnung mit ausreichendem Inhalt an den zutreffenden Adressaten) oder Fehlen einer Abmahnpflicht (Bauherren-/Vertreter-Sachverstand oder Nutzlosigkeit einer Abmahnung))
    • Unternehmer

Bauherren-Beweislast

  • Ausgangslage
    • Streit darüber, ob trotz Weisungsfehlerhaftigkeit und trotz Fehlens einer Unternehmer-Abmahnungspflicht dem Bauherrn trotz seines Selbstschuldens Mängelrechte zustehen
  • Beweislast für eine Abmahnungspflicht trotz seines Sachverstandes (Offensichtliche Weisungs-Fehlerhaftigkeit oder für die Verletzung der vertraglichen Unternehmer-Nachprüfungspflicht oder für die Verletzung der „Treu und Glauben-Abmahnung“ infolge grösseren Sachverstands des Unternehmers
    • Bauherr

Literatur

  • BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 321 ff.

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