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Werkvertrag

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Kein Besteller-Selbstverschulden

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Damit der Besteller eine Unternehmer-Mängelhaftung geltend machen kann, sollte kein Selbstverschulden vorliegen:

Definition

  • Kein Besteller-Selbstverschulden   =         Mangel darf nicht von Besteller selbst verschuldet sein

Grundlage

Grundsatz

Ziel

  • Der Besteller soll für Mängel, die er (oder sein Hilfspersonal) zu vertreten hat, keine Nachbesserung oder kein Ersatz verlangen können

Entfallen der Gewährleistungsansprüche

Beweis

Beweislast

  • Den Beweis dafür, dass ein Selbstverschulden des Bestellers vorliegt, hat der Unternehmer zu erbringen

Beweisverfahren

Literatur

Einstehen des Bestellers für seine Hilfspersonen
  • BÜHLER THEODOR, Zürcher Kommentar, N 66 f. zu OR 369
Beweislast
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1914

 

» Weiterführende Informationen unter Gefahrentragung

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