Terminologie
Die Terminologie im Bauwesen ist für Laien oft nicht nachvollziehbar. Deshalb wird hier eingangs kurz dazu Stellung genommen:
Leistungen im engeren Sinne
- = Arbeitsergebnisse + Aufwand (Mitteleinsatz)
Leistungen im weiteren Sinne (Leistungen jeder Art)
- = Aufwand zum Vorteil eines Anderen
- Aufwand-Vergütung
Mehrwertsteuer (MWST)
OR-Werkvertrag
- Ohne andere Abrede gilt die MWST in der Preisbestimmung eingeschlossen
SIA-Werkvertrag
- Seit SIA-Norm 118 / 2013 in Kraft ist, gilt die MWST, falls die Parteien die SIA-Norm übernommen haben, als nicht inkludiert.
Weitere Unterpunkte zum Thema Preisbestimmung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.