Bei der Festpreis-Vergütung sind anzutreffen:
Einheitspreisvertrag
Definition
- Einheitspreisvertrag = Bauwerkvertrag, bei welchem für alle oder für einen Teil der Leistungen Einheitspreise vereinbart sind
Zusammensetzung der Vergütung
- Einheitspreis = Vergütung von verschiedenen Einzelleistungen nach Menge (Mengeneinheiten)
Berechnungsart
- Leistungseinheiten = durch Parteiabrede bestimmte, zu erbringende Leistungen nach vereinbarten Einheitspreisen, basierend auf einem Verzeichnis
- Leistungsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Mengenbestimmung durch
- Laufmeter / Ausmass
- Tonne
- usw.
Gesamtpreisvertrag
Definition
- Gesamtpreisvertrag = Vergütung, die in einem einzigen Preis besteht
Grundlage
- Werkvertrag
- Leistungsbeschreibung
- Detaillierte Leistungsbeschreibung oder
- Funktionale Leistungsbeschreibung oder
- Baubeschreibung
Abgrenzung innerhalb
- Die Vereinbarung eines Pauschalpreises bedeutet nicht, dass eine Pauschalleistungsumfanges gegeben ist
- Die „Leistungsbeschreibung“ oder der „Baubeschrieb“ können durchaus Lücken enthalten
- Trotz Pauschalpreis kann der Unternehmer zu einer Mehrvergütung berechtigt sein, vorbehältlich Abmahnung
- Für den Bauherrn ist es letztlich auch eine Frage der Architekten-Haftung (fehlerhafte Ausschreibung / unsorgfältige Vergabe)
- Bei der Vertragsredaktion ist dies zu beachten und womöglich dem Unternehmer eine Vollständigkeitserklärung abzuverlangen
- Funktionale Leistungsbeschreibung > Vollständigkeitsklausel
- Die „Leistungsbeschreibung“ oder der „Baubeschrieb“ können durchaus Lücken enthalten
Gesamtpreis-Arten
- Pauschalpreis
- Vergütung in einem einzigen Preis (ohne Teuerungsausgleich)
- Globalpreis
- Vergütung in einem einzigen Preis (mit Teuerungsabrechnung)
Weitere Preisarten
- In der Praxis sind folgende weiteren Preisarten mit unterschiedlich fester Bindungswirkung für den Unternehmer anzutreffen:
- Circa-Preis
- Beschränkung auf die Begrifflichkeit des „Circa-Preises“
- Die Grenzen des Spielraum sind durch Vertragsauslegung zu ermitteln
- meistens: obere und untere Grenze +/- 10 Prozent, im Ergebnis zB maximal CHF 1100 und minimal CHF 900
- Beschränkung auf die Begrifflichkeit des „Circa-Preises“
- Höchstpreis (auch: Kostendach oder Guaranteed Maximum Price)
- Fixierung auf einen Höchstbetrag, den der Bauherr für die vereinbarte Werkleistung dem Unternehmer schuldet
- Referenzpreis (auch: Ziel- oder Target-Preis)
- Referenzpreis ist Bestandteil eines Bonus-/Malus-Systems im Zusammenhang mit Regiearbeiten und zwar insofern, als die Parteien verabreden, dass sie sich eine Über- oder Unterschreitung nach einem bestimmten Schlüssel teilen, falls die nach Aufwand bemessene Vergütung mehr oder weniger ergibt als der betreffende Preis
- Nutzpreis
- Pauschalpreis für die Errichtung einer bestimmten Menge nutzbarer bzw. vermietbarer Baufläche, wobei je nach Über- oder Unterschreitung der „Menge“ eine Mehr- oder Mindervergütung entsteht
- Circa-Preis
Literatur
Circa-Preis
- GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 941 f.
Höchstpreis (auch: Kostendach)
- GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1036 f.
Referenzpreis (auch: Ziel- oder Target-Preis)
- GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1038 f.
Nutzpreis
- GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1042 f.