Am 22.04.2020 beschloss der Bundesrat (BR) das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung innovativer Startups zu nutzen. Dieser Ansatz konnte ohne zeitaufwändige Gesetzesänderung umgesetzt werden.
Quelle: edf.admin.ch
Beschreibung
Der Unternehmer oder die Unternehmerin greifen auf die Website «COVID-19-Überbrückungshilfe» unter covid19.easygov.swiss zu. Auf der Website laden sie die Kreditvereinbarung COVID-19-Kredit herunter und füllen sie aus. Anschliessend drucken sie die Kreditvereinbarung aus und unterzeichnen sie. Das unterzeichnete Dokument schicken sie per E-Mail oder per Briefpost an die Bank. Die Bank überprüft die Anfrage. Ist sie unvollständig, muss die Kreditvereinbarung erneut ausgefüllt werden. Ist sie vollständig, genehmigt die Bank die Kreditvereinbarung und zahlt das Geld aus. Die Bürgschaftsorganisation stellt die Bürgschaft für die Kreditvereinbarung aus.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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