- Covid-19-Kredite ≤ CHF 500’000
- ursprünglich
- zinsfrei bis 31.03.2021
- Verlängerung der Zinsfreiheit bis 2028
- Coronavirus: NR will, dass Notkredite bis 2028 zinslos bleiben
- Die Rechtslage ist noch nicht gefestigt; es empfiehlt sich daher, stets den aktuellen Stand abzuklären
- ursprünglich
- Covid-19-Kredit Plus > CHF 500’000
- Zinssatz von 0.5 % p.a. bis mindestens 31.03.2021 (vgl. Art. 13 Abs. 3 Covid-19-SBüV)
Spätere Verzinsung
- Zinsanpassung
- Danach sollen die Zinsen jährlich an die künftige Finanzmarktentwicklung angepasst werden (vgl. Art. 13 Abs. 4 Covid-19-SBüV23)
- Zinsart
- Es handelt sich damit um variable Zinssätze (vgl. CHRIST BENEDICT F. / KELLER REBEKKA MAGDALENA / SIMIC ALEKSANDRA, a.a.O., Rz 21)
Keine Gebührenerhebung
- Es sollen keine Gebühren erhoben werden.
LAWNEWS-Informationen zu den COVID-19-Kredite
Literatur
- CHRIST BENEDICT F. / KELLER REBEKKA MAGDALENA / SIMIC ALEKSANDRA, § 18 Hilfemassnahmen für Unternehmen, Rz 21, in: Helbing Lichtenhahn Verlag [Hrsg.], Covid-19, Ein Panorama der Rechtsfragen zur Corona-Krise, Basel 2020
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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