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Darlehen / Kredite

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Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Darleiher kann ein langfristiges Darlehen (Dauerschuldverhältnis) aus wichtigen Gründen kündigen.

Als wichtige Gründe gelten:

  • Wegfallen einer persönlichen Bindung, die Grundlage für die Darlehensgewährung war
    • Langjähriges unverzinsliches Darlehen
    • Verwendungszweck, der mit der persönlichen Bindung zu tun hat
    • etc.
    • vgl. BGE 128 III 428
  • Unmöglichwerden des vereinbarten Darlehenszwecks
    • Fehlende Baubewilligung
    • Nichterwerb des Pfandobjektes
    • usw.

Kein wichtiger Grund ist:

  • Verschlechterung der finanziellen Lage des Borgers
    • vgl. BGE 100 II 350 f., Erw. 4 = Pra 64 Nr. 33
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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