Die Arbeitgeberkündigung drückt dem Arbeitnehmer einen „wertenden Stempel“ auf, er habe sich nicht durch die gewünschten Leistungen nicht erbracht oder er sei überfordert.
Mit Rücksicht darauf schieben viele Arbeitgeber heute die Auseinandersetzung mit einer Kündigungsandrohung an und geben dem Arbeitnehmer Gelegenheit, das Arbeitsverhältnis durch eine eigene Kündigung aufzulösen.
Viele Arbeitnehmer kündigen auf die Kündigungsandrohung hin selbst.
Vorsicht für Arbeitnehmer:
Solch ehrenrettendes Vorgehen muss genau geprüft werden, verzichtet der Arbeitnehmer so auf
- die Vorteile des Kündigungsschutzes (Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit);
- ev. Arbeitslosenansprüche (Gewärtigung von Einstelltagen, wenn er die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers nicht nachweisen kann).
Oft wählen Arbeitgeber diesen Weg der Auseinandersetzung nicht oder nur vordergründig im Interesse des Arbeitnehmers, sondern aus Eigennutz:
- Fortbestand Konkurrenzverbotes bei Kündigung des Arbeitnehmers (im Gegensatz zum Dahinfallen bei Arbeitgeberkündigung)
- Ausstoppen des Arbeitnehmers vor Entstehung finanzieller Ansprüche, Ausübbarkeit von Mitarbeiteroptionen uä
Tipp für Arbeitnehmer:
Erhalten Sie die Kündigungsandrohung von Ihrem Arbeitgeber:
- Lassen Sie nicht den Entscheid aufdrücken, selber zu kündigen oder gekündigt zu werden.
- Setzen Sie das Gespräch fort. Erkundigen Sie sich nach den wahren Gründen und den Motiven.
- Lotsen Sie Ihren Arbeitgeber in Verhandlungen um einen „Aufhebungsvertrag“ bzw. eine „einvernehmliche Kündigung“!
- Dies gibt Ihnen Zeit, für eine eigene Standortbestimmung und für überlegte (statt unüberlegter) Handlungen.
- Die Oeffnung des Zeitfensters (soweit es die andere Partei zulässt) gibt Ihnen Raum für die Zukunftsplanung oder die Annahme unerwarteter Gelegenheiten oder Nutzung von Chancen.
- Falls Ihre Verhandlungen scheitern, haben Sie in der Regel nichts verloren
- Ausnahme: mobbingverdächtige Arbeitgeber (Vorsicht! Trennung vor Eskalation!)