Der Nutzen einer schriftlichen Begründung der Arbeitsvertragskündigung ist rechtlich und wirtschaftlich limitiert. Der Erklärende sollte immer die wahren Gründe angeben und diese sollten natürlich weder missbräuchlich noch rachebezogen sein. Ueberall wo Diskrepanzen zwischen dem effektivem Kündigungsgrund und dem begründeten Kündigungsgrund auszumachen sind, besteht die Gefahr, dass der Gekündigte sich ungerecht behandelt fühlt und die Beurteilung durch den Richter verlangt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:Betriebsbedingte KündigungEinleitung zur betriebsbedingten KündigungAutoren:Einzelfirma / Einzelunternehmen ...Einleitung zu Einzelfirma / Einzelunterneh...Autoren:SozialplanEinleitung zum SozialplanAutoren:ArbeitgeberfürsorgeEinleitung zu ArbeitgeberfürsorgeAutoren:ArbeitsprozessEinleitung zum Arbeitsprozess
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht