Die Begründungspflicht gilt unter folgenden Voraussetzungen als verletzt:
- Verweigerung
- Verspätung
- Verletzung der Formpflicht (Schriftlichkeit)
- Grundangabe unzutreffend, unvollständig und/oder nicht aussagekräftig.
Die Verweigerung der Kündigungsbegründung
- hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Kündigung.
- kann klageweise nur indirekt mit der Strafandrohung nach StGB 292 erzwungen werden.
- stellt eine Vertragsverletzung mit ev. Haftungsfolgen dar, die vielfach am Schadensnachweis scheitert.
- hat im Kündigungsprozess, insbesondere in der Beweiswürdigung, für den Kündigenden nachteilige Auswirkungen und er trägt die Prozesskosten, weil die gekündigte Partei erst in diesem Stadium die Gründe für die Kündigung erfährt.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Personalabwerbung / KundenabwerbungEinleitung zu Personalabwerbung / Kundenab...Autoren:SozialplanEinleitung zum SozialplanAutoren:ArbeitspflichtEinleitung zur ArbeitspflichtAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:GruppenarbeitsverhältnisEinleitung zum GruppenarbeitsverhältnisAutoren:BonusrechtEinleitung zu Bonus und Gratifikation
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht