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Entlassung / Kündigung

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Ziel der Kündigungsbegründung

Rechtsgebiet:
Entlassung / Kündigung
Stichworte:
Entlassung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigungsbegründung

  • soll die gekündigte Partei in die Lage versetzen, allenfalls von den Möglichkeiten des Kündigungsschutzes Gebrauch zu machen.
  • braucht nicht im Kündigungsschreiben enthalten zu sein
  • kann auf Verlangen nachgeliefert werden.

Tipps für Arbeitgeber:

  1. Es empfiehlt sich eher sachliche Worte zu finden.
  2. Bleiben Sie bei der Begründung konsequent und ehrlich: Machen Sie nicht zur Existenzsicherung des Mitarbeiters unwahre Angaben wie Kündigung aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen, obwohl Sie ihn wegen seines Verhaltens und/oder seinen schlechten Leistungen entlassen haben! Er zahlt es Ihnen mit der Einlage des gleichzeitig veranlassten Stelleninserates bei Arbeitsgericht heim und versucht daraus Kapital zu schlagen!

Hinweis an Arbeitnehmer:

Rechtliches Interesse an der Begründung der Kündigung

Von praktischem Wert ist eine schriftliche Begründung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. zur allfälligen Prozessvorbereitung nach einer fristlosen Entlassung. – Nach Ablauf der Fristen von OR 336b und Geltendmachung der missbräuchlichen Kündigung, besteht kein Rechtsschutzinteresse für eine schriftliche Klagebegründung mehr.

Vgl. AGer, AN060245 vom 18.04.2008

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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