- Bestehen für den Arbeitgeber wichtige Gründe im Sinne von OR 337 Abs. 2, zum Beispiel?
- Diebstahl?
- Annahme von Schmiergeldern?
- Konkurrenzierung des Arbeitgebers?
- Beharrliche Arbeitsverweigerung?
- Fälschung von Arbeitsrapporten?
- Manipulation von Stempeluhrkarten?
- Ungehöriges Verhalten gegenüber Kunden?
- Tätlichkeiten am Arbeitsplatz?
- Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen?
- Mitarbeiterabwerbung im Hinblick auf die Gründung eines eigenen Unternehmens nach Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses?
- Verwendung eines Plagiates?
- uam, was das Vertrauensverhältnis zerstört?
- Sind die wichtigen Gründe beweisbar?
- Ja: fristlose Kündigung möglich
- Nein: ordentlich kündigen und ev. freistellen.
- Wurde die Kündigung
- unverzüglich erklärt?
- nicht unverzüglich erklärt?
- Sind Ziff. 2a und 3a gegeben, so greift der Schutzmechanismus nicht.
- Besteht die Situation von Ziff. 2a und 3b, so wurde vergeben und auf den Anspruch auf fristlose Kündigung „verzichtet“, weshalb der zu unrecht fristlos entlassenen Person zustehen:
- Lohnersatz
- Rechtsverletzungsbusse (max. 6 Monatslöhne)
- Anspruch Ersatz allfälligen weiteren Schadens.
- Im Falle von Ziffer 5:
- Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
- Keine Einigung:
- Klageeinleitung
- ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
- Urteil
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GruppenarbeitsverhältnisEinleitung zum GruppenarbeitsverhältnisAutoren:BetriebsübernahmeEinleitung: Betriebsübertragung / Betriebs...Autoren:ÄnderungskündigungEinleitung zur ÄnderungskündigungAutoren:Höhere Gewalt / Force MajeureEinleitung zu Höhere Gewalt / Force MajeureAutoren:ArbeitnehmerhaftungEinleitung zur ArbeitnehmerhaftungAutoren:AuslagenEinleitung zu Auslagen / Spesen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht