Entlassung oder Stellenwechsel führen für den Arbeitnehmer oft zu einer Einkommensreduktion. Ziel muss es daher sein, die Änderung der Deklarationsgrundlagen nahtlos geltend zu machen ,um in Zeiten reduzierter Leistungsfähigkeit nicht überhöhte Steuern bezahlen zu müssen.
Folgende Steuerbemessungsaspekte sind im Falle einer Entlassung bzw. bei einem Stellenwechsel sind zu überprüfen resp. in Anspruch zu nehmen:
- Zwischenveranlagung bzw. Zwischeneinschätzung
- Änderung der Berufsauslagen
- Änderung der Aufwendungen für die berufliche oder private Vorsorge (2. und 3. Säule)
- Besteuerung von Abfindungszahlungen und weiteren Leistungen
- zusätzliche Weiterbildungs- und Umschulungskosten
- Steuerstundung und -erlass